Maul- und Klauenseuche in Brandenburg ausgebrochen
Viruserkrankung stellt keine Gefahr für den Menschen dar.
Das Land Brandenburg hat aufgrund noch ausstehender Untersuchungsergebnisse das Verbot des Verbringens von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden aus oder in einen Betrieb im Land Brandenburg bis zum Ablauf des 17. Januars 2025 verlängert.
Das Land Sachsen-Anhalt hat mit Datum vom 15. Januar eine Allgemeinverfügung erlassen, in der den Klauentierhaltern in Sachsen-Anhalt gegenüber die Duldung verfügt wird, die ab dem 1. Dezember 2024 bis 31. Januar 2025 entnommenen BTV-Blutproben sowie Proben von Tieren mit ähnlichen klinischen Symptomen (zum Beispiel Lippengrind) zusätzlich auf MKS im Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal untersuchen zu lassen. Hierbei wird ein Teil der Proben untersucht, die im Landesamt für Verbraucherschutz bereits vorliegen. Zusätzliche Untersuchungskosten entstehen den Tierhaltern dadurch nicht. Zusätzliche Proben müssen nicht entnommen werden.
Stand: 16. Januar, 11 Uhr
Der Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg) hat am 10. Januar den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) amtlich festgestellt. Zuvor war im Rahmen einer Aufklärungsuntersuchung zur Blauzungenkrankheit Hinweise auf eine MKS-Infektion festgestellt worden. Das Land Brandenburg hat in der Folge entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
Maßnahmen im Land Brandenburg
In Brandenburg ist Tötung des Bestandes von 14 Tieren sowie die unschädliche Beseitigung der Tierkörper des betroffenen Betriebes noch am 10. Januar durchgeführt worden. Um den Ausbruchsbestand wurde im Radius von mindestens drei Kilometern eine Schutzzone und im Radius von mindestens zehn Kilometern eine Überwachungszone eingerichtet. Diese reichen neben dem Landkreis Märkisch-Oderland auch in die Landkreise Barnim und Oder-Spree sowie die Stadt Berlin hinein.
Gemäß Pressemitteilungen wurden im Umkreis von einem Kilometer mehrere Klauentiere euthanasiert. Hierbei soll es sich um Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen gehandelt haben. Da der betroffene Betrieb auch eine Rinderherde im Landkreis Oder-Spree hält, werden hier zurzeit weitere Untersuchungen durchgeführt.
Der zuständige Landkreis wird in seinen Bekämpfungsmaßnahmen von der Task-Force des Landes Brandenburg und dem Friedrich-Löffler-Institut (FLI) unterstützt. Das Land Brandenburg hat ab Samstag, 11. Januar, per Eilverordnung ein stand still für Rinder, Schweine, Schafe, Ziege und Kameliden, deren Körpern und Körperteilen sowie Gülle für das gesamte Land erlassen. Die Verordnung gilt zunächst bis zum Ablauf des 15. Januar 2025.
Die betroffenen Landkreise arbeiten mit Hochdruck an der epidemiologischen Aufarbeitung, um sowohl den Infektionsweg in die Herde als auch potentielle weitere Verbreitungswege in andere Betriebe zu erkennen.
Allgemeines zur Maul- und Klauenseuche
Bei der MKS handelt es sich um eine hochansteckende, in der Regel nicht tödliche Viruserkrankung von Klauentieren. Die Seuche ist aufgrund ihres Potentials für eine sehr schnelle Ausbreitung bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) gelistet. Aufgrund der Gefahr von schwerwiegenden tiergesundheitlichen Auswirkungen und infolge von Einschränkungen beim internationalen Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen kann sie schwere wirtschaftliche Verluste verursachen.
Das MKS-Virus ist als unbehülltes RNA-Virus extrem widerstandsfähig und kann leicht durch belebte und nicht belebte Vektoren übertragen werden - insbesondere durch Tiere in der Inkubationszeit oder klinisch betroffene Tiere und deren Erzeugnisse. Es kann sich aber auch über große Entfernungen mit der Luft ausbreiten. Das Virus selbst bleibt im Erdboden, in Abwässern oder Jauche sowie gefroren – auch in Gefrierfleisch – lange ansteckungsfähig. Eingetrocknet in Haaren, Kleidern, Schuhen, Heu oder ähnlichem kann es über Monate bis Jahre überleben. Auf hohe Temperaturen (etwa bei der Pasteurisierung der Milch) reagiert das Virus empfindlich und wird abgetötet, ebenso auf Säure mit einem pH-Wert kleiner als sechs und Lauge pH-Wert größer als neun. Bei pH-Werten kleiner als vier oder größer als elf erfolgt die Abtötung des Virus innerhalb von Sekunden.
Die MKS zeigt sich durch Fieber, vermehrten Speichelfluss, eine gerötete Maulschleimhaut oder Bläschen an den Innenflächen der Lippen, am Zahnfleischrand, an Klauen oder Zitzen. Sie ist klinisch nicht von anderen vesikulären Erkrankungen zu unterscheiden und muss daher durch Labordiagnostik abgeklärt werden. Tiere, die von der Krankheit genesen sind, können über einen längeren Zeitraum Träger des infektiösen MKS-Virus bleiben.
MKS ist für den Menschen nicht gefährlich. Unter den heute üblichen hygienischen Bedingungen geht keine Gefahr für den Verbraucher von pasteurisierter Milch beziehungsweise von Milchprodukten aus. Erfahrungen aus MKS-Seuchengeschehen in der Vergangenheit stützen diese Einschätzung. In der Fachliteratur werden einzelne Infektionen bei Menschen beschrieben, die unmittelbaren und intensiven Kontakt zu erkrankten Klauentieren bzw. mit dem MKS-Virus hatten. In diesen seltenen Fällen kam es zu gutartig verlaufenden Erkrankungen.
Auswirkungen auf ganz Deutschland
Mit dem Ausbruch der MKS in Brandenburg hat Deutschland den Status „MKS-frei“ verloren. Eine Zertifizierung dieses Passus in den Veterinärbescheinigungen ist ab sofort nicht mehr möglich. Bereits jetzt sind hierdurch internationale Handelsbeschränkungen auch in unserem Landkreis erkennbar. In Abhängigkeit von den weiteren Ergebnissen aus den Kontaktbetrieben in Brandenburg und den weiteren angeordneten Maßnahmen ist mit einem intensiven Monitoring von Betrieben mit empfänglichen Tieren zu rechnen.
Was ist nun zu tun?
Da es sich bei der Erkrankung um eine hochansteckende Viruserkrankung handelt, die neben dem Tierleid auch große wirtschaftliche Bedeutung durch die Handelsbeschränkungen hat, ist ein frühzeitiges Erkennen und Tilgen der Krankheit von essentieller Bedeutung. Daher bittet der Landkreis Stendal bei Verdacht des Ausbruchs um Beprobung der Tiere und um frühzeitige Information an das Veterinär– und Lebensmittelüberwachungsamt telefonisch unter 03931 607712 oder per E-Mail. Gerade in dieser Situation ist eine kritische Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen auf den landwirtschaftlichen Betrieben und allgemein im Umgang mit Klauentieren essentiell.
Hierzu gehören unter anderem: Kontrolle der Umzäunung der Betriebe, der Betriebs- und Stalleingänge sowie deren Desinfektionsmatten/Durchfahrtsbecken; Information und Schulung der Mitarbeiter mit besonderem Augenmerk auf eventuelle private Tierhaltung oder Kontakt mit Wildtieren durch Jagd etc.; Beschränkung des Zugangs für betriebsfremdes Personal; Bereitstellung von betriebseigener Schutzkleidung für Mitarbeiter und betriebsfremdes Personal (Tierärzte, Klauenpfleger, Mechaniker, Besamer etc.); Kritische Hinterfragung der Nutzung, Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften – insbesondere bei Nutzung auf mehreren Betriebsstätten; Kritische Hinterfragung der Wegeführung für Personen, Fahrzeuge (Futterwagen, Futterlieferant, Kadaverentsorgung, Milchwagen etc.) sowie Tieren; Genaue Dokumentation der Verbringung von Tieren an andere Standorten; Gute Jagdhygiene – hierbei sollte insbesondere auf die Reinigung von Gegenständen (Messer, Halsungen der Hunde, Autos, Wannen etc.), Hunden, Kleidung (insbesondere Schuhwerk) sowie Händen geachtet werden. Sofern Klauentierbesitzer jagdlich aktiv sind, ist ein kompletter Kleidungswechsel unerlässlich.
Weitere Informationen zur MKS gibt es beim Friedrich-Löffler-Institut oder hier.
Stand: 14. Januar, 14 Uhr