Landkreis Stendal führt digitales Baugenehmigungsverfahren ein

Anträge können ab sofort online im Service-Portal gestellt werden.

Der Landkreis Stendal geht einen weiteren Schritt in Richtung digitale Verwaltung. Mit Wirkung zum 1. Juli wird der Zugang zu Baugenehmigungsverfahren vereinfacht. Dann ist es möglich, Bauanträge (außer Hansestadt Stendal) bequem und digital online im Service-Portal von zu Hause aus zu stellen – ganz ohne den Weg zum Bauordnungsamt in die Kreisverwaltung. Dabei werden Antragsteller mit weiterführenden Erklärungen durch den Prozess geführt.

„Ein Bauantrag kann schon einmal einen ganzen Ordner füllen“, erklärt Patrick Puhlmann. „Diese Unterlagen nun nicht mehr physisch – also in Papierform – sondern digital einreichen zu können, soll Bauherren, Planern sowie natürlich auch der Verwaltung die Arbeit vereinfachen. Davon versprechen wir uns ein schnelleres Verfahren für alle Beteiligten. Ich danke den Kollegen aus dem Bauordnungsamt um Marc Schneider und dem Bereich Informationstechnik, dass sie diesen Schritt neben ihrer täglichen Arbeit auf den Weg gebracht haben“, so der Landrat weiter.

„Das neue Angebot umfasst zunächst den Vorbescheid nach § 74 BauO LSA; den Antrag auf Baugenehmigung nach § 71 i. V. m. § 63 BauO LSA sowie das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 62 BauO LSA“, ergänzt Dorit Krüger. Die zuständige Sachgebietsleiterin und ihr Team stehen Antragstellern mit Rat und Tat zur Seite. Mit diesem Schritt setzt der Landkreis Stendal ein klares Zeichen für mehr Bürgerfreundlichkeit, Zeitersparnis und Verwaltungsmodernisierung.