Landkreis Stendal erweitert digitales Angebot im Gesundheitsamt
Gebührenbefreite Personen können die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz online absolvieren.
Der Landkreis Stendal baut sein digitales Serviceangebot weiter aus. Mit Wirkung vom 1. Juni können Personen, die von den Gebühren für die Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) befreit sind, das gesamte Verfahren erstmals vollständig online durchführen. Von diesem neuen Angebot profitieren insbesondere Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst (BFD), am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) sowie am Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ). Auch Schülerinnen und Schüler, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, können die digitale Belehrung kostenfrei nutzen.
Um die Online-Belehrung nutzen zu können, ist zunächst ein Nachweis über die Gebührenbefreiung erforderlich. Hierfür können beispielsweise ein FSJ-Vertrag oder eine schulische Bescheinigung per E-Mail, auf dem Postweg oder persönlich beim Gesundheitsamt eingereicht werden.
Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen erhalten die Antragstellenden einen persönlichen Gutscheincode. Mit diesem Code kann anschließend die Anmeldung erfolgen. Die Belehrung kann dann kostenfrei absolviert werden. Das Zertifikat steht direkt nach Abschluss digital zum Download bereit und ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr gültig.
Die Online-Schulungen werden montags bis freitags von 8 bis 20.30 Uhr sowie samstags von 9 bis 15.30 Uhr angeboten. Die Belehrung ist in insgesamt 15 Sprachen verfügbar und ermöglicht somit eine flexible und barrierearme Teilnahme.
Präsenztermine bleiben bestehen
Unabhängig vom neuen Online-Angebot bietet das Gesundheitsamt weiterhin Präsenz-Belehrungen an. Diese finden regelmäßig an jedem dritten Donnerstag im Monat um 14 Uhr im Gesundheitsamt des Landkreises Stendal statt.
Für die Teilnahme an einer Präsenz-Belehrung ist eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 03931 607901 zwingend erforderlich. Teilnehmer müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung vorlegen. Minderjährige benötigen zusätzlich die Erklärung eines Erziehungsberechtigten.
Die entsprechenden Formulare sowie weitere Informationen stehen zum Download bereit. Personen, die Anspruch auf eine kostenfreie Belehrung haben, müssen den entsprechenden Nachweis auch bei der Präsenzveranstaltung vorlegen.
Mit der Einführung des digitalen Verfahrens erweitert das Gesundheitsamt seinen Bürgerservice und schafft eine zeitgemäße, flexible Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz unkompliziert und ortsunabhängig zu absolvieren.

