Landkreis Stendal erlässt Umnutzung für die Wischelandhalle Seehausen

Neue Genehmigung gilt bis zum Abschluss notwendiger Sanierungsarbeiten.

Mit Wirkung zum 16. September 2024 löst eine Zulassung zur Umnutzung der Wischelandhalle in Seehausen die seit 2. Mai 2024 durch den Landkreis Stendal angeordnete Nutzungseinschränkung ab. Diese beinhaltet, dass die bisherige Nutzung bauordnungsrechtlich herabgestuft wird. Die zuständigen Fachämter der Kreisverwaltung haben auf Basis eines angepassten Nutzungskonzeptes und in Abstimmung mit den zugehörigen Überwachungsstellen einer Nutzung als Schul-und Vereinssportstätte zustimmen können. Bis zum Abschluss notwendiger Sanierungsarbeiten wird die Liegenschaft rein rechtlich nicht mehr als Versammlungsstätte, sondern nun als Schul- und Vereinssportstätte betrachtet. Damit ist jener Betrieb mit geringeren Einschränkungen abgesichert, als bisher noch erforderlich waren.

„Angesichts der langen Liste an baulichen Mängeln der Wischelandhalle sind wir sehr froh, den Schul- und Vereinssport im Erdgeschoss absichern zu können, bis größere Sanierungsarbeiten eine Hallennutzung nicht mehr zulassen“, sagt Patrick Puhlmann. „Konkret bedeutet dies, dass die Wischelandhalle baurechtlich in zwei neue Abschnitte unterteilt wird. Damit ist entweder ein Betrieb im Foyer oder in der Halle selbst mit maximal 199 Personen möglich“, so der Landrat weiter. Die Zugänglichkeit des jeweiligen anderen, nicht genutzten, Abschnittes während einer Veranstaltung wird bis zum Abschluss umfangreicher Sanierungsarbeiten nicht gestattet.

Für den Spielbetrieb im Vereinssport bedeutet dies, dass inklusive aller Aktiven und Verantwortlichen sowie Zuschauer bis zu einer maximalen Anzahl von 199 den Hallenbereich mit den ausziehbaren Tribünen nutzen können. Ebenso wird es ausnahmsweise, trotz fehlender baurechtlich geforderter Be- und Entlüftung, im Punktspielbetrieb möglich sein, die Duschräume zu nutzen. „Insofern bitten wir im Sinne einer ermöglichten Hallennutzung um das Verständnis aller Beteiligten, die Duschräume nicht während des Trainingsbetriebs zu nutzen.“, erklärt Puhlmann. Für den Hallen- und Sozialbereich des Gebäudes wurden manuelle kompensierende Lösungen für die Be- und Entlüftung sowie dem Rauch- und Wärmeabzug gefunden. Die getroffenen Regelungen für diese Lösungen werden durch gesonderte Unterweisungen den jeweiligen Nutzern übertragen.

Weiterhin befindet sich der Landkreis Stendal in konkreten Planungen zur Sanierung der Wischelandhalle, die sich im Eigentum der Hansestadt Seehausen befindet und per Erbpachtvertrag durch den Kreis genutzt wird. „Wir befinden uns zu weiteren Schritten mit der Stadt im Austausch“, sagt der Landrat. Erst kürzlich ist der Stadtrat über konkrete bauliche Mängel informiert worden. Während die Brandmeldeanlage, die Sicherheitsbeleuchtung sowie die Notstromversorgung bereits repariert werden konnten, bestehen weiterhin grundhafte Probleme mit den Brandschutzklappen, der raumlufttechnischen Anlagen, dem Rauch- und Wärmeabzug der Treppenhäuser und dem Sozialtrakt. Zusätzlich zu den technischen Anlagen müssen grundhafte Arbeiten am vorhandenen Dach vorgenommen werden. Dem Alter der Heizungsanlage geschuldet werden bereits Instandsetzungsmaßnahmen an dieser vorgezogen, um den Winterbetrieb der Halle gewährleisten zu können.

Die Kreisverwaltung hat alle Beteiligten bereits vorab über die Bestrebungen zur Umnutzung der Wischelandhalle informiert. Am Freitagnachmittag war Patrick Puhlmann selbst vor Ort, um Vereine, welche die Wischelandhalle nutzen, über die neuen Gegebenheiten zu informieren. Die anwesenden Vereinsvertreter zeigten sich dabei erleichtert und dankten dem Landrat für die Bemühungen, den Sportbetrieb aufrechtzuerhalten.