Kreis Stendal strebt Gründung eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes an

Das „Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung des Landes Sachsen-Anhalt“ (PsychKG LSA) schreibt die Bildung eines Gemeindepsychiatrische Verbund (GPV) vor. Die Stendaler Kreisverwaltung hat in diesem Zusammenhang kürzlich mehr als 50 Geschäftsführer und Angestellte von Einrichtungen der Eingliederungshilfe, zuständiger Ämter sowie Mitarbeiter weiterer Einrichtungen aus dem Bereich der Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu einer Auftaktveranstaltung ins Landratsamt eingeladen, um die Gründung für den Landkreis Stendal in einer Auftaktveranstaltung auf den Weg zu bringen.

„Die zentralen Prinzipien eines GPV sind, dass jeder Klient, egal an welchen Teil des Hilfesystems er sich zuerst gewendet hat, ungehinderten Zugang zu allen für ihn erforderlichen Hilfen haben soll“, sagte Patrick Puhlmann zur Eröffnung. „Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung für die bedarfsgerechte Versorgung aller Hilfesuchenden einer Region“, so der Landrat weiter.

Die weiteren Vorbereitungen laufen in der Kreisverwaltung bei Sebastian Stoll, Amtsärztin Dr. Iris Schubert und dem Psychiatriekoordinator Stefan Jambor zusammen. Diese hatten mit Matthias Rosemann und Bernd Stille (Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde) zwei Referenten gewonnen, die aus ihrer langjährigen Erfahrung mit GPV berichten konnten und zur Mitarbeit zu motivieren wussten.

Während bei der Auftaktveranstaltung die Informationen über den GPV und die Motivierung zur Zusammenarbeit auf Kreisebene in einem GPV im Mittelpunkt stand, wird in den nächsten Monaten die Aufgabe der Bildung eines GPV unter Leitung von Dr. Schubert und Jambor mit Hilfe von Stille auf alle zur Zusammenarbeit Interessierten zukommen.

Hintergrund
Ein Gemeindepsychiatrische Verbund (GPV) ist ein verbindlicher Zusammenschluss der wesentlichen Leistungserbringer einer definierten Versorgungsregion, also vor allem der Träger der ambulanten und stationären Eingliederungshilfe. Die Mitglieder verpflichten sich zur Kooperation und zur Organisation umfassender psychiatrischer Hilfen, vor allem für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und einem komplexen Hilfebedarf. (Quelle: www.psychatrie.de)