Flächenziel nach „Wind-an-Land-Gesetzes“ ist erreicht

Regionalversammlung arbeitet weiter an der Neuaufstellung des Regionalplans 2027.

Bis zum 31. Dezember 2027 hat die Altmark die Chance, selbst mitzubestimmen, welche Flächen zukünftig mit Windkraftanlagen bebaut werden dürfen. Zum ersten Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplans (REP) 2027, welcher im November 2024 vorgestellt wurde, standen am Dienstagnachmittag bei der 104. Sitzung der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark vor 35 Besuchern im Salzwedeler Kulturhaus die nächsten Abwägungen auf Basis der öffentlichen Beteiligung auf der Tagesordnung. Zuletzt war die 103. Sitzung der Regionalversammlung am 28. April abgebrochen worden, als noch etwa 400 Hektar fehlten.

Zu Beginn der Sitzung erläuterte Patrick Puhlmann die grundsätzliche Funktion der Regionalplanung. Der Vorsitzende der Regionalversammlung betonte dabei, welche Chancen aktuell in den Händen der Planungsgemeinschaft liegen. „Das Flächenziel ist ein Gesetz. Wir wollen unsere Steuerungsmittel nutzen und das Flächenziel erreichen, um die generelle Privilegierung zu verhindern. Denn diese würde bedeuten, dass Windkraftanlagen überall dort errichtet werden können, wo das Gesetz es zulässt. Dann ist beispielsweise nur ein Abstand von 500 Metern zur Wohnbebauung verpflichtet, während wir diese aktuell auf 1.000 Meter reglementieren. Wir haben es also selbst in der Hand.“

Steffen Kunert erklärte daraufhin noch einmal das Vorgehen bei der Abwägung, welche sich schon über mehreren Versammlungen erstreckt. Die anwesenden Mitglieder der Regionalversammlung sind in der zweiten Fortsetzung der Abwägung, Schwerpunkt Windenergie, den meisten Vorschlägen des Geschäftsstellenleiters mehrheitlich gefolgt. Dazu zählten die Gebiete „N-201 Windpark Diesdorf“, „N-202 Windpark Iden“ sowie „N-130 Henningen-Dähre. Abgelehnt wurde das Gebiet „VR XXVIII Seehausen“ mit einer knappen Mehrheit.

Daraufhin war das Flächenziel von 1,9 Prozent um 138 Hektar übertroffen. Puhlmann stellte daraufhin den Antrag, weitere Flächen für den zweiten Entwurf der Neuaufstellung des REP 2027 nicht zu berücksichtigen. „Die Regionalversammlung hatte sich von Beginn an die Maxime gesetzt, Windkraftplanungen der Kommunen zur Deckung des Flächenziels einzubeziehen, um diese nicht zu verschenken. Wenn eine Kommune einen Aufstellungsbeschluss fasst, sollte wir diesen demokratischen Willen auch aufnehmen und nicht Flächen ausweisen, wo es gegensätzliche Stellungnahmen gibt. Daher bin ich froh darüber, wie nun entschieden wurde“, zeigte sich der Vorsitzende der Regionalversammlung erleichtert. Im nächsten Schritt muss der zweite Entwurf der Neuaufstellung des REP 2027 noch beschlossen werden.

Hintergrund
Bis zum 31. Dezember 2027 hat die Altmark die Chance, selbst mitzubestimmen, welche Flächen mit Windkraftanlagen bebaut werden dürfen und welche nicht. Zum Bundesziel des „Wind-an-Land-Gesetzes“ müssen die Altmark und der Elbe-Havel-Winkel bis zum Ablauf des Jahres 2027 1,9 Prozent seiner Fläche beitragen, bis zum 31. Dezember 2033 sind es insgesamt 2,3 Prozent. Grundsätzlich ist die Festlegung eine Maßnahme, um die Altmark und den Elbe-Havel-Winkel im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten als Landschaft zu erhalten und als Erholungsraum zu nutzen. Werden diese Fristen verpasst, kommen bis zu 50 Prozent der Fläche der Altmark für Windkraftanlagen in Frage, ohne dass sich dazu Bürger, Organisationen oder Unternehmen beteiligen können. Das soll mit Erreichen des Flächenziels vermieden werden.