Briefwahlunterlagen werden Anfang Februar verschickt

Wahlrecht kann über verschiedene Wege ausgeübt werden.

In Deutschland wird am Sonntag, 23. Februar, ein neuer Bundestag gewählt. Die Urnenwahl am Wahltag selbst ist dazu nach wie vor das verfassungsrechtliche Leitbild und somit auch die Regel für die Stimmabgabe. Das Wahlrecht ermöglicht es allen Berechtigten aber ebenso, Stimmen per Briefwahl abzugeben.

Susanne Hoppe weist dazu darauf hin, dass der Zeitraum dafür aufgrund der vorgezogenen Wahl verkürzt ist. „Wer nicht an die Urne geht, sondern per Brief wählen möchte, muss die Unterlagen rechtzeitig beantragen, ausfüllen und schnellstmöglich zurücksenden“, so die Kreiswahlleiterin. Bereits jetzt ist es möglich, die Briefwahl bei der Gemeinde, in der Wahlberechtigte ihren Hauptwohnsitz haben, zu beantragen.

Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich ab 7. Februar. Das liegt darin begründet, dass erst mit Ablauf des 31. Januars endgültig feststehen wird, welche Kandidaten zur Bundestagswahl zugelassen sein werden. Erst danach können die Unterlagen versandt werden.