Zuständigkeiten beim Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle sind abgegrenzt
Eine Übersicht klärt, welche Behörde für Anzeigen zuständig ist.
Für die Bearbeitung von Anzeigen zum Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle wurde eine Übersicht zur Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen der Unteren Abfallbehörde des Landkreises Stendal und den Ordnungsbehörden der Gemeinden erstellt. Zur Unterstützung steht eine Checkliste zur Anzeige bereit. Diese wird von Ordnungsämtern, Leitstelle und Verwaltung bei der Bearbeitung genutzt und bietet zugleich Bürgern eine praktische Orientierung.

