Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.
Änderung für einen Eintrag im Anhängerverzeichnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie mehrere Anhänger besitzen, können Sie bei der zuständigen Behörde ein Anhängerverzeichnis beantragen. Dieses führt alle auf Sie zugelassenen Anhänger auf. Das Anhängerverzeichnis ersetzt alle Zulassungsbescheinigungen Teil 1.
Wenn sich die Anzahl Ihrer Anhänger ändert, müssen Sie Ihr Anhängerverzeichnis ändern. Sie müssen der zuständigen Behörde melden, wenn Sie:
- Anhänger neu zulassen
- Anhänger abmelden
Dann wird das Anhängerverzeichnis entsprechend berichtigt oder ergänzt.
Ebenso müssen Sie Änderungen melden, die Bestandsfahrzeuge betreffen, zum Beispiel:
- Änderungen zum Standort der Fahrzeuge
- Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse oder der Stützlast
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen
Für die Änderungen müssen Sie das Anhängerverzeichnis bei der Zulassungsstelle vorlegen. Wenn Sie Mehrfachausfertigungen beantragt haben, müssen Sie diese ebenso vorlegen.
An wen muss ich mich wenden?
Straßenverkehrsbehörde
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Berichtigung oder Ergänzung eines Anhängerverzeichnisses je Fahrzeug
Gebühr
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Jede weitere Ausfertigung eines Anhängerverzeichnisses
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
