Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.

Jagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. 

Sind Sie bereits in Besitz eines  deutschen Jagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen. Den deutschen Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde. 

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. 

  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.  
  • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. 
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt. 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt 
  • persönliche Zuverlässigkeit 
  • körperliche Eignung 
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung  
  • bereits erteilter Jagdschein 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Jagdschein 
  • ggf. aktuelles Lichtbild 
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung 

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: nicht relevant 
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein 
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein  
  • Online-Dienste vorhanden: ja 

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt