Im Rahmen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie sind die Häuser der Kreisverwaltung Stendal an den Standorten Hospitalstr. 1-2, Arnimer Str. 1-4, Wendstraße 30 und Tauentzienstr. 5 verschlossen. Ein Besuch im Amt ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail möglich. Informationen zur Kontaktaufnahme finden Sie hier in der Rubrik "Ämter und Fachbereiche".
Vermittlungsgeschäfte für Abfall genehmigen
Leistungsbeschreibung
Möchten Sie die Verbringung von Abfällen durch Dritte gewerbsmäßig vermitteln, benötigen Sie eine Genehmigung. Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.
Möglich ist eine Befreiung von der Genehmigungspflicht nach § 51 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG).
Einer Maklergenehmigung bedarf danach nicht, wer Entsorgungsfachbetrieb gem. § 52 Abs. 1 KrW-/AbfG ist und dies der zuständigen Stelle angezeigt hat.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Abfallbehörde beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt