Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.
Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln beantragen
Leistungsbeschreibung
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen Sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt - über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck - in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?
Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Verfahrensablauf
Sie nehmen an einer Belehrung teil. Nach dem Ausfüllen des Antrags mit Ihren Daten werden Ihnen Video-Sequenzen vorgespielt. Auf Grundlage der Video-Sequenzen müssen Sie im Folgenden Fragen beantworten.
Falsch beantwortete Fragen können Sie wiederholen. Sobald Sie alle Fragen richtig beantwortet haben, müssen Sie bestätigen, dass Sie gemäß des Infektionsschutzgesetzes belehrt worden sind. Sie bestätigen auch, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Danach bezahlen Sie die Gebühr. Sie erhalten die Bescheinigung entweder direkt vor Ort. Oder das Gesundheitsamt sendet Ihnen die Bescheinigung zu.
Voraussetzungen
- Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
- Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder
- Reisepass mit eventueller Meldebescheinigung
Welche Fristen muss ich beachten?
Achten Sie darauf, dass die Bescheinigung nicht älter als 3 Monate ist, wenn Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen. Beispiel: Sie beginnen mit Ihrer Tätigkeit am 01.09. Dann darf die Bescheinigung frühestens am 01.06. ausgestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Belehrung dauert etwa 30 Minuten.
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für den Landkreis ( Stendal )
Der Landkreis Stendal bietet die Möglichkeit einer Online-Belehrung an:
- montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:30 Uhr
- samstags von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Die Belehrung ist in 15 Sprachen verfügbar.
Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung erfolgt datenschutzkonform über Link unten in diesem Feld.
- Benötigt wird ein PC, Notebook, Tablet oder ähnliches mit Kamera / Webcam sowie eine stabile Internetverbindung.
- Zur Authentifizierung wird der Personalausweis genutzt - bitte bei der Anmeldung bereithalten.
- Die Kosten der Belehrung werden online bezahlt. Möglich sind Giropay, Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal.
- Angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden an ihrem Wunschtermin angerufen und per Videochat zur Legitimationsprüfung mit ihrem Personalausweis gebeten. Sie erhalten Ihren Teilnehmercode und werden zur Durchführung der Belehrung auf das Belehrungsportal weitergeleitet.
- Nach erfolgreicher Belehrung und Absolvieren eines Abschlusstests steht die Bescheinigung zum Herunterladen bereit.
- Bei Minderjährigen muss vorab die Bescheinigung "Elternerklärung" (Sie finden eine entsprechende Vorlage über den oben genannten Link) ausgefüllt und durch die Erziehungsberechtigten unterschrieben zugesandt werden (per Scan oder als Foto).
Die Kosten der Online-Belehrung belaufen sich auf 34,50 Euro.
Was sollte ich noch wissen?
Zuständig sind das örtliche Gesundheitsamt oder eine vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztin oder ein beauftragter Arzt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt