Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und sind aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung Ihres Herkunftslandes in eine Beschäftigung vermittelt worden.

Wenn die Anerkennung noch nicht abgeschlossen ist, können Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Dafür müssen Sie dieselben Voraussetzungen erfüllen, wie bei der erstmaligen Antragstellung, Dazu gehört auch, dass Ihr Lebensunterhalt während der Verlängerung gesichert ist. Ebenso muss die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmen. Sie wird dieser nur dann zustimmen, wenn sie das Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Stelle betreiben.

Wird Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert, ist sie erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit wird jeweils um 1 Jahr bis zu einer Höchstdauer von 3 Jahren verlängert.

Auch mit der verlängerten Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie nebenbei bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten

An wen muss ich mich wenden?

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 96,00 EUR
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten.

Gebühr

Festbetrag von 93,00 EUR
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt