Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.

Abschluss des Landpachtvertrages melden

Leistungsbeschreibung

Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
•    der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land, 
•    hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
•    der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

Spezielle Hinweise für den Landkreis ( Stendal )

Ein Landpachtvertrag im Sinne des Landpachtverkehrsgesetzes  beinhaltet die Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken.

Durch den Landpachtvertrag wird ein Grundstück mit den seiner Bewirtschaftung dienenden Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet. Landwirtschaft  sind die Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung, um pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, sowie der Erwerbsgarten- bzw. Erwerbsobstbau.

Verfahrensablauf

Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an den Landkreis oder kreisfreie Stadt, in der die Hofstelle liegt.

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
  • Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
    • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
    • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
    • keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
  • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder 
  • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden. 

Bearbeitungsdauer

Innerhalb der 1-Monatsfrist

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Spezielle Hinweise für den Landkreis ( Stendal )

Pachtpreise

Der zu vereinbarende Pachtzins ist grundsätzlich Verhandlungssache zwischen dem Verpächter und dem Pächter und ist privatrechtlich festzulegen. Es gibt verschiedenste Faktoren, welche den Pachtpreis beeinflussen können wie z.B. regionale Strandortbedingungen, unterschiedliche Betriebsstrukturen, Größe, Lange, Erreichbarkeit, Bodenqualität und Bewirtschaftbarkeit des Pachtgegenstands.

Die durchschnittlichen Pachtpreise des Landkreises können somit lediglich als Orientierungshilfe dienen und werden jährlich durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie unter dem unten genannten Link veröffentlicht.

Anzeigepflicht

Landpachtverträge oder Vertragsänderungen wie auch Kündigungen sind innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss durch den Verpächter anzeigepflichtig. Der Pächter hat das Recht der Anzeige. 

benötigte Angaben:

  • vollständige Adresse des Verpächters und des Pächters
  • Pachtbeginn, Pachtdauer, Pachtende, eventuelle automatische Verlängerung um ... Jahr/ -e
  • Datum des Vertragsabschlusses (Unterschrift beider Vertragspartner muss vorhanden sein)
  • Gemarkung, Flur, Flurstück, Nutzungsart und die dazugehörige Größe, Bodenwertzahl bzw. Ertragsmesszahl, Pachtpreis
  • Änderungen zu bereits bestehenden und registrierten Landpachtverträgen sind z.B. Flächenabgang, Flächenzugang, Preisanpassungen, Verpächter-/ Pächterwechsel, Vertragsverlängerung, Änderung von Flurstücken z.B. nach Neuvermessung oder Flurneuordnung

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt