Der Landrat direkt
Carsten Wulfänger
Kontakt
Landkreis Stendal
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Baustelleninformation Sachsen-Anhalt
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Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
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Leistungsbeschreibung
Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtliche Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine Anlagengenehmigung. Beide Genehmigungen sollten in diesem Fall gleichzeitig beantragt werden. Kleinkläranlagen mit zugelassener Bauart sind in der Regel genehmigungsfrei.
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Landesverwaltungsamt
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.