Bewerber für das Ehrenamt als Jugendschöffe gesucht

Neue Wahlperiode der Jugendschöffen beginnt 2024

Mit dem Jahr 2024 beginnt eine neue Amtszeit für ehrenamtliche Richter, den Schöffen an Schöffengerichten.

In der Jugendgerichtsbarkeit (Strafsachen gegen junge Menschen) übernehmen die Jugendschöffen und Jugendersatzschöffen dieses verantwortungsvolle und interessante Ehrenamt.

Eine Mitwirkung interessierter Nichtjuristen an der Rechtsprechung ist gesetzlich gewollt und vorgegeben. Die Schöffen können ihr Rechtsempfinden, ihren Gemeinsinn sowie ihre eigene Lebens- und Berufserfahrung einbringen und als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Als ehrenamtliche Richter stehen die Schöffen grundsätzlich neben den Berufsrichtern.

Welche Voraussetzungen sollte ein Schöffe mitbringen?

  • Soziale Kompetenz
  • Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
  • Logisches Denkvermögen, Intuition
  • Berufliche Erfahrung insbesondere im Umgang mit Menschen
  • Vorurteilsfreiheit
  • Mut zum Richten über Menschen und Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen
  • Gerechtigkeitssinn und Denken in gerechten Kategorien
  • Standfestigkeit und Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung
  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit 
  • Erfahrung in der Erziehung und im Umgang mit jungen Menschen (bei Jugendschöffen erforderlich)

Für die Aufstellung der Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffen und Jugendersatzschöffen ist der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Stendal zuständig.

Gesucht werden Bewerber*innen oder Vorgeschlagene, die über Erfahrung in der Erziehung und im Umgang mit jungen Menschen verfügen. Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, am 1. Januar 2023 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein, dürfen durch kein Strafverfahren belastet sein und müssen im Landkreis Stendal wohnen.

Sie können für eine Kandidatur vorgeschlagen werden oder sich selbst vorschlagen.

Die gewählten Schöffen erhalten für ihren Einsatz eine Entschädigung und bekommen den Verdienstausfall zuzüglich der Unkosten erstattet.

Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat und auf dem Gebiet der Jugendgerichtsbarkeit mitwirken möchte, kann dies ab sofort bis spätestens zum 17. Mai 2023  durch  Versendung des vollständig ausgefüllten Personalbogens  an das Jugendamt des Landkreises kundtun. 

Landkreis Stendal, Jugendamt, Hospitalstraße 1-2, 39576 Hansestadt Stendal

Telefon     03931 607077

Fax            03931 607212

Email         jugendamt@landkreis-stendal.de