Belehrung nach § 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nun auch für kostenbefreite Personengruppen online möglich

Ab dem 1. Juni 2026 erweitert das Gesundheitsamt sein digitales Serviceangebot. Personen, die von den Gebühren für die Belehrung nach § 43 IfSG befreit sind, können das Verfahren ab diesem Zeitpunkt vollständig online durchlaufen.

Diese Möglichkeit gilt für:

  • Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst (BFD)
  • Teilnehmende am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ)
  • Teilnehmende am Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ)
  • Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Pflichtpraktikums
     
Schritt für Schritt zum kostenfreien Online-Gutscheincode:
1. Nachweis einreichen:
Senden Sie Ihren offiziellen Nachweis über die Gebührenbefreiung (z. B. den FSJ-Vertrag oder die Bestätigung der Schule) an das Gesundheitsamt. Dies kann per E-Mail (gesundheitsamt@landkreis-stendal.de), per Post oder durch persönliche Abgabe erfolgen.
 
2. Gutscheincode erhalten:
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen stellt Ihnen das Gesundheitsamt einen Gutscheincode aus.
 
3. Online-Belehrung absolvieren:
Mit diesem Code können Sie sich auf unserem Online-Portal https://sdl.gotzg.de/ anmelden, die Belehrung kostenfrei durchführen und Ihr Zertifikat direkt im Anschluss digital herunterladen. Das Zertifikat gilt ab Ausstellungsdatum für ein Jahr.
 

Schulungstermine werden montags bis freitags von 08:00 bis 20:30 Uhr sowie samstags von 09:00 bis 15:30 Uhr angeboten. Die Belehrung ist in 15 Sprachen verfügbar.

Alternativ bleibt die Möglichkeit der Teilnahme an einer Belehrung als Präsenz-Veranstaltung jeden 3. Donnerstag im Monat um 14:00 Uhr im Gesundheitsamt weiterhin bestehen. Die Anmeldung zu den Präsenz-Belehrungen ist unter 03931/60 7901 zwingend erforderlich. Hierbei ist ein gültiger Personalausweis oder Pass in Verbindung mit der Meldebescheinigung vorzulegen. Minderjährige benötigen außerdem die Erklärung eines Erziehungsberechtigten. Einen Vordruck und entsprechende Informationen stehen online auf https://www.landkreis-stendal.de/de/belehrung-ifsg.html zum Herunterladen zur Verfügung. Personen, die sich für eine kostenlose Belehrung angemeldet haben, müssen außerdem den entsprechenden Nachweis, der zur kostenlosen Belehrung berechtigt, zum Termin mitführen.