Europawahl 2024: Bekanntmachung für Unionsbürger

Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. 

Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) können aktiv an dieser Wahl teilnehmen, wenn sie in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind und weitere Voraussetzungen erfüllen.

Die vollständigen Bedingungen für eine Wahlteilnahme und weitere Details zur Europawahl können der als Anlage beigefügten offiziellen Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Landkreises Stendal entnommen werden.

Darüber hinausgehende Informationen zur Europawahl 2024 erhalten Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin unter
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html