Informationen für Jagd und Forst
Um die Afrikanische Schweinepest frühzeitig zu erkennen, ist die Probenentnahme durch die Jagdausübungsberechtigten von großer Bedeutung.
Die zu entnehmenden Proben lassen sich dabei in zwei Bereiche untergliedern:
- Zum einen sind bei unauffällig erlegtem Schwarzwild Schweißproben zu entnehmen. Diese können parallel mit der Trichinenprobe entnommen und abgegeben werden, ohne dass sich ein Mehraufwand ergibt.
- Die Beprobung von Fall-/ Unfallwild sowie krank erlegtem Schwarzwild stellt den zweiten Bereich dar. Insbesondere sind diese Tupferproben seit dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland noch stärker in den Fokus getreten. Seit dem Jahr 2018 zahlt das Land Sachsen-Anhalt eine Prämie von 50 Euro als Aufwandsentschädigung für die Entnahme und Einsendung von Tupferproben bei Fallwild, Unfallwild und krank erlegtem Schwarzwild.
Die Fundorte von Fall-/ Unfallwild können mit Hilfe der Anleitung zur Georeferenzierung des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) zur Markierung von Fundorten bestimmt werden. Soweit im Landkreis Stendal kein Seuchenfall auftritt, ist der Kadaver anschließend nach guter jagdlicher Praxis zu beseitigen.
Wichtige Formblätter: