Landkreis Stendal - Lebens- und Futtermittelüberwachung

Kurzvorstellung

Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen und dadurch ein hohes Niveau des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sicherzustellen. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Stendal ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des nationalen und EU-Lebensmittelrechts in Betrieben und Einrichtungen des Landkreises Stendal, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder vertreiben. Das Sachgebiet Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung befasst sich mit der Überwachung sämtlicher Erzeugnisse im Sinne des § 2 Abs. 1 LFGB, also auch von kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Futtermitteln und zudem mit Erzeugnissen nach dem speziellen Wein- und dem Tabakrecht.

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Rollstuhlgerecht
ja
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ja