Notzeit für alle Wildarten festgestellt
Landkreis Stendal erlässt jagdrechtliche Allgemeinverfügung.
Aufgrund der aktuell vorherrschenden Witterungs- und Umweltbedingungen hat der Landkreis Stendal die Notzeit für alle Wildarten festgestellt. Mit dieser jagdrechtlichen Allgemeinverfügung sollen Wildtiere geschützt und tierschutzgerechte Maßnahmen ermöglicht werden. Jagdausübungsberechtigte sind verpflichtet, Fütterungen anzulegen und diese regelmäßig zu kontrollieren. Zudem ist es verboten, Schalenwild im Umkreis von 200 Metern um Fütterungen zu erlegen.
Der Landkreis Stendal appelliert an alle Jägerinnen und Jäger, während der Notzeit auf Bewegungsjagden sowie auf vermeidbare Störungen in Wald und Feld zu verzichten, um unnötigen Stress für das Wild zu vermeiden. Die in der Allgemeinverfügung festgelegten Regelungen sind von allen Jagdausübungsberechtigten sowie den betroffenen Personenkreisen zu beachten. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung kann der PDF Anlage entnommen werden.

