JOKO - Jobkoordination
Projektname: Jobkoordinatoren im Landkreis Stendal
Träger: Landkreis Stendal
Projektlaufzeit: 01.09.2025 – 31.08.2028
Seit Herbst 2025 beraten und begleiten zwei Job-Koordinator*innen erwerbsfähige anerkannte Geflüchtete und Arbeitgeber im Landkreis Stendal beim Einstieg in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Integrationschancen von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen. Die Grundlage für die Durchführung und Umsetzung entsprechender Projekte ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“. Es gelten die Regelungen im Abschnitt 12 Förderbereich L der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“.
Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Landes Sachsen-Anhalt kofinanziert.
Video REGIO AKTIV – Die Richtlinie kurz erklärt
Ziel und Zielgruppe:
Ziel ist die Integration geflüchteter Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt.
Zielgruppe sind anerkannte geflüchtete Menschen sowie Personen, die über einen Aufenthaltstitel nach § 104c des Aufenthaltsgesetzes verfügen, und Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhalten. § 3 Abs. 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt.
Inhalte:
Die Job-Koordinatorinnen und Job-Koordinatoren leisten für die Zielgruppe individuelle Unterstützung bei der Aufnahme einer Beschäftigung. Sie sollen ergänzend zu den Leistungen und Angeboten der Jobcenter kleine und Kleinstunternehmen als mögliche Arbeitgeber erschließen und zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen. Hierfür sollen die Beschäftigungsmöglichkeiten mit Angeboten zur Verbesserung der Sprachkompetenz und beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten verknüpft werden.
Die Arbeit mit der Zielgruppe beinhaltet insbesondere nachfolgende Aufgaben:
a) gezielte Akquise von Stellenangeboten für die beschriebene Zielgruppe neben den Dienstleistungen und Angeboten der (gemeinsamen) Arbeitgeber-Services der Arbeitsverwaltung,
b) enge Abstimmung und Kooperation mit dem Jobcenter
c) die Koordinierung beruflicher Weiterbildungen und Sprachkurse für die Teilnehmenden bei Einbeziehung der Arbeitgebenden; die berufliche Weiterbildung sowie die Sprachkurse selbst sind nicht förderfähig nach der Regio Aktiv Richtlinie,
d) die Betreuung der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden vor und während der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses sowie
e) die beschäftigungsbegleitende Unterstützung bis zu zwölf Monate nach Aufnahme der Beschäftigung, soweit kein anderes geeignetes, konkretes Angebot der Nachbetreuung besteht; Ziel ist es, Abbrüche zu verhindern, die Nachhaltigkeit der Beschäftigung zu erhöhen und die erfolgreiche Teilnahme an Weiterbildungen und Sprachkursen zu fördern.
Kontaktdaten:



