Abwägung zusätzlicher Windgebiete ist vertagt worden

Regionalversammlung arbeitet weiter an der Neuaufstellung des Regionalplans 2027.

Bis zum 31. Dezember 2027 hat die Altmark die Chance, selbst mitzubestimmen, welche Flächen zukünftig mit Windkraftanlagen bebaut werden dürfen. Zum ersten Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplans (REP) 2027, welcher im November 2024 vorgestellt wurde, standen am Mittwoch bei der 102. Sitzung der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark vor 70 Besuchern im Salzwedeler Kulturhaus die nächsten Abwägungen auf Basis der öffentlichen Beteiligung auf der Tagesordnung.

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde erläuterte Patrick Puhlmann die grundsätzliche Funktion der Regionalplanung. Der Vorsitzende der Regionalversammlung betonte dabei, welche Chancen aktuell in den Händen der Planungsgemeinschaft liegen. „Das Flächenziel ist ein Gesetz. Wir wollen unsere Steuerungsmittel nutzen und das Flächenziel erreichen, um die generelle Privilegierung zu verhindern. Denn diese würde bedeuten, dass Windkraftanlagen überall dort errichtet werden können, wo das Gesetz es zulässt. Dann ist beispielsweise nur ein Abstand von 500 Metern zur Wohnbebauung verpflichtet, während wir diese aktuell auf 1.000 Meter reglementieren. Wir haben es also selbst in der Hand.“

Steffen Kunert erklärte daraufhin noch einmal das Vorgehen bei der Abwägung. Daraufhin stellte der Geschäftsstellenleiter der Regionalen Planungsgemeinschaft zu jedem Abwägungspunkt die Hintergründe vor, welche zum Beschlussvorschlag führten. Die anwesenden Mitglieder der Regionalversammlung sind den meisten Vorschlägen mehrheitlich gefolgt. Beim Vorranggebiet (VR) „XIII Gardelegen“ ist per Änderungsantrag beschlossen worden, in jedem Abwägungsfall die 1.000 Meter von Vorranggebieten Wind zu Wohnbebauungen einzuhalten und nicht aufgrund örtlicher Gegebenheiten wie Straßen, Gräben oder anderer Grenzen davon abzuweichen. In der Folge ist dies auch auf alle weiteren Beschlussvorlagen angewandt worden. Beim VR „XXVIII Seehausen“ ist ein Änderungsantrag eingereicht worden, der eine Streichung der Fläche forderte. Diesem folgte die Regionalversammlung mehrheitlich.

Zum Flächenziel fehlen aktuell etwa 633 Hektar

Nachfolgend sind die Bauleitplanungen der Gemeinden abgewogen worden, ob diese zum Erreichen des Flächenziels berücksichtigt werden. Dabei kam es beim Gebiet „N-183 Havelberg“ zu einem engen Ergebnis. Ein Änderungsantrag, das Gebiet zu streichen, wurde abgelehnt. Stattdessen folgte die Regionalversammlung dem Beschlussvorschlag mit acht Stimmen (sieben Ablehnungen, eine Enthaltung). Gegen 20.25 Uhr – nach über sechs Stunden Diskussion und Abstimmung – sind die Abwägungen zu zusätzlichen Windgebieten auf die nächste Sitzung vertagt worden. „Mein Dank gilt hier insbesondere den ehrenamtlichen Mitgliedern der Regionalversammlung“, betonte Puhlmann. „Nicht nur eine Sitzung erfordert ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, sondern auch ganz besonders die Vorbereitung dieser Versammlung. Es müssen Entscheidungen getroffen werden, bei denen die ehrenamtlichen Mitglieder unter starker Beobachtung der Öffentlichkeit stehen“, so der Vorsitzende der Regionalversammlung abschließend. Zum Erfüllen des Flächenziels fehlen derzeit noch etwa 633 Hektar, die als Vorranggebiet Wind auszuweisen sind, um der generellen Privilegierung zu entgehen.

Insgesamt drei Termine hat die Planungsgemeinschaft angesetzt, um auf Basis der Stellungnahmen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen abzuwägen. Los ging es im November 2025 mit Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Am Mittwoch stand das Thema Windenergie im Fokus. Die nächsten Abwägungen finden auf der 103. Sitzung der Regionalversammlung am Dienstag, 28. April, statt.

Hintergrund
Bis zum 31. Dezember 2027 hat die Altmark die Chance, selbst mitzubestimmen, welche Flächen mit Windkraftanlagen bebaut werden dürfen und welche nicht. Zum Bundesziel des „Wind-an-Land-Gesetzes“ muss die Altmark bis zum Ablauf des Jahres 2027 1,9 Prozent seiner Fläche beitragen, bis zum 31. Dezember 2033 sind es insgesamt 2,3 Prozent. Grundsätzlich ist die Festlegung eine Maßnahme, um die Altmark und den Elbe-Havel-Winkel im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten als Landschaft zu erhalten und als Erholungsraum zu nutzen. Werden diese Fristen verpasst, kommen bis zu 50 Prozent der Fläche der Altmark für Windkraftanlagen in Frage, ohne dass sich dazu Bürger, Organisationen oder Unternehmen beteiligen können. Das soll mit Erreichen des Flächenziels vermieden werden.