Ab Januar 2021 neue Abfallgebührensatzung

Abfallgebühren werden neu festgelegt. Ab 01. Januar 2021 gilt die überarbeitete Abfallgebührensatzung des Landkreises Stendal. Die braune Tonne für Bioabfälle wird gebührenpflichtig.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz gaben der Landkreis Stendal und die Dienstleistungsgesellschaft Abfallentsorgung Landkreis Stendal (ALS) die wesentlichen Änderungen der Abfallgebührensatzung bekannt. Landrat Patrick Puhlmann und Hendrik Galster, Geschäftsführer ALS, luden am 06. November 2020 zum Gespräch mit den Medien ein.

„Wesentliches Ziel der Neugestaltung ist auch die Ausrichtung auf ökologische Ziele. Die Vermeidung und Verwertung von Abfällen spielt eine große Rolle.“ so ALS Geschäftsführer Hendrik Galster.

Ab 01. Januar 2021 fallen für die Nutzung der Biotonne Gebühren an. Ausgleichend werden die Gebühren für die Restmülltonne angepasst und gesenkt. Die Biotonne darf grundsätzlich nur organische Abfälle enthalten.

Bürger zahlen ab dem 01. Januar 2021 für die Biotonne eine zusätzliche Grundgebühr von 0,00 Euro. Hinzu kommen für die Nutzung der Biotonne die Kosten für die 00 Pflichtleerungen im Jahr in Höhe von 0,00 Euro für die kleine Biotonne (120 Liter) und 0,00 Euro für die große Biotonne (240Liter).