14. Eindämmungsverordnung des Landes

Seit heute gilt die 14. Eindämmungsverordnung des Landes.

Diese bietet Erleichterungen bei der Testpflicht wenn ein Inzidenzwert unter 35 an zehn aufeinanderfolgenden Tagen beibehalten wird.

 

Die allgemeinen Hygieneregeln gelten natürlich weiterhin.

Da den Landkreis zahlreiche Anfragen erreicht haben, möchten wir aufklären:

Die Zählung der zehn Tage beginnt gemäß Verordnung mit Inkrafttreten der 14. Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Der heutige Inzidenzwert liegt im Landkreis heute bei 3,6.

Der 17.06.2021 ist somit der erste Tag an dem die Zählung beginnt.

Das heißt, dass diese Erleichterungen im Landkreis Stendal frühestens am 26.06.2021 greifen würden.

Der Landkreis wird, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die Erleichterung unverzüglich ortsüblich bekannt machen.

Ab 26.06.2021 wäre dann ein Abweichen von der Testpflicht für folgende Veranstaltungen, Einrichtungen und Angebote möglich:

1. Außerschulische Bildungsangebote und Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen

2. Kultureinrichtungen wie Theater, Kinos, Konzerthäuser, Literaturhäuser, Planetarien und Sternwarten

3. Geschlossene Räume von Gaststätten und Einrichtungen der Hochschulgastronomie der Studentenwerke