Unangemeldete Versammlungen sind untersagt

Landkreis Stendal erlässt Allgemeinverfügung für Tangermünder Elbbrücke.

Der Landkreis Stendal hat mit Wirkung zum 22. Januar 2024 eine Allgemeinverfügung zum Vollzug des Versammlungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts erlassen. Diese ist bis 23. Februar 2024 gültig und untersagt die Teilnahme und Durchführung von unangemeldeten öffentlichen Versammlungen auf der Elbbrücke bei Tangermünde. Darüber hinaus gilt auch ein Verbot für jede Form von Ersatzveranstaltungen auf der B188 in der Nähe der Tangermünder Elbbrücke.