Zwei Stauanlagen sind saniert

Wasserrückhalt im Niederungsgebiet des Secantsgrabens ist reguliert.

Die Stauanlagen im Niederungsgebiet des Secantsgrabens haben einen erheblichen Einfluss auf den regulierbaren Wasserrückhalt in der Fläche und damit auf den Erhalt des Schutzgebietes. Die Niederungsfläche, die vom Secantsgraben und einer Vielzahl von Binnengräben durchflossen wird, ist in das Europäische Schutzgebiet „Natura 2000“ als besonderes Schutzgebiet nach der Vogelschutzrichtlinie aufgenommen worden (EU SPA 0009 LSA „Milde-Niederung/Altmark – Teilgebiet Secantsgrabenniederung“).

Die betroffenen Bereiche liegen im Geltungsbereich der „Landesverordnung zur Unterschutzstellung der NATURA 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt (N2000-LVO LSA). Das Vogelschutzgebiet ist für die aufgeführten prioritären Arten als Brut-, Nahrungs- und/oder Rastgebiet von großer Bedeutung.

Das Gefährdungspotential für dieses Vogelschutzgebiet liegt im Schwerpunkt in der Veränderung des hydrologischen Regimes. Sinkt in Folge offener Stauanlagen der Wasserspiegel werden die Wiesen in erheblichen Maß entwässert, sodass die für die Schutzwirkung bedeutsamen feuchten Bereiche trockenfallen. Die Lebensräume für die Wiesenbrüter wären zerstört.

Die Entwässerung der Flächen ohne den Anstau der Gräben, kann zu teilwiese irreversible Auswirkungen für die anmoorigen Flächen des Schutzgebietes führen. Komplexe Lebensräume können zerstört werden. Um dem entgegen zu wirken hat der Landkreis Stendal im Zuge des Programmes „Wassermanagement“ des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Fördermittel zur Sanierung zweier Stauanlagen beantragt.

  1. Sanierung einer vorhandenen Stauanlage am Secantsgraben
    • Ort: Kremkau
    • Gewässer mit der Katasterbezeichnung 3.500/015 (Gewässer 2. Ordnung)
  2. Sanierung einer vorhandenen Stauanlage am Secantsgraben
    • Ort: Bismark
    • Gewässer mit der Katasterbezeichnung 3.519/000 (Gewässer 2. Ordnung)

Die Fördermittel wurden im Jahr 2023 bewilligt, sodass mit der Umsetzung begonnen werden konnte. Das Land Sachsen-Anhalt beteiligte sich in Höhe von 90 Prozent an den Gesamtkosten. Mittlerweile sind die Bauarbeiten erfolgreich abgeschlossen und die Funktionsfähigkeit der beiden Anlagen ist wiederhergestellt.