Kita- und Hortplatz landkreisweit online anmelden

Neuer Service für Eltern ab 01.08.2021

Mit dem neuen Kita-/Schuljahr geht das zentrale Anmeldeportal für einen Kinderbetreuungsplatz im Landkreis Stendal online. Ab dem 01.08.2021 können Eltern für ihr/e Kind/er rund um die Uhr einen Kita- und/oder Hortplatz anmelden. Aktuell sind im System 107 Einrichtungen integriert, 86 davon in kommunaler und 21 in freier Trägerschaft. Hinzu kommen vier Tagespflegeeinrichtungen. Diese werden von derzeit 7.059 Kindern besucht – aufgeteilt in 1.418 Kinder im Krippenalter bis drei Jahre, 3.196 Kinder im Kindergartenalter von drei Jahren bis zum Schuleintrittsalter sowie 2.445 Hortkinder.

KIVAN, so die Abkürzung für den offiziellen Verwaltungsnamen „Kindertagesstättenverwaltungsanwendung“, das klingt sperrig. In der Praxis erweist sich der neue Elternservice zur Onlineanmeldung eines Kitaplatzes jedoch als runde Sache – zusammengesetzt aus vier Schritten.

1. Kita-Platz suchen

Auf der Landkreisseite unter www.landkreis-stendal.de führt ein sogenannter Quicklink zum Elternportal. Einfache Suchfunktion und Filterkriterien (wie z. B. kommunaler oder freier Träger, konfessionelle Ausrichtung, pädagogisches Konzept, Wunschort in den Einheits- und Verbandsgemeinden) individuell auswählen und Startknopf drücken.

2. Favoriten auswählen

Das System listet verfügbare Kita- und Hortplätze in den einzelnen Einrichtungen des gewünschten Ortes auf. Daraus können Eltern bis zu drei Betreuungsfavoriten auswählen und den Anmeldeprozess starten.

3. Betreuung anmelden

Um einen konkreten Betreuungsbedarf für die Wunsch-Kita(s) oder -Horteinrichtung(en) anzumelden, ist eine persönliche Registrierung unter Berücksichtigung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben notwendig. Mit dem Klick auf „absenden“ wird den Betreuungseinrichtungen die Anmeldung automatisch zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt können sich Eltern jederzeit ins Portal einloggen und den Status ihrer Anfrage überprüfen.

4. Vertrag abschließen

Die Vergabe der Kita- und Hortplätze erfolgt über den jeweiligen Träger. Wird eine Zusage erteilt, muss ein schriftlicher Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Kita-Träger innerhalb von 10 Tagen geschlossen werden. Danach werden die Daten im System des Elternportals gelöscht.

Landrat: "ein gelungenes Stück kommunaler Zusammenarbeit"

„Mit der Geburt eines Kindes stehen die Zeiger still und drehen sich gleichzeitig doppelt so schnell – alles auf einmal. Junge Eltern haben dann vieles im Kopf, nur nicht Behördengänge, die von bestimmten Öffnungszeiten abhängig sind. Eine landkreisweite Kitaplatzsuche und -anmeldung, bequem vom heimischen Laptop aus, stellt hier neue Weichen für einen familienfreundlichen Landkreis Stendal“, dankt Landrat Patrick Puhlmann allen Beteiligten für den Langmut und das Engagement im Rahmen der Vorbereitung und Umsetzung des Projektes. Insbesondere auch den Bürgermeister*innen und ihren verantwortlichen Mitarbeiter*innen in den einzelnen Verwaltungen, denn „das Elternportal ist ein gelungenes Stück kommunaler Zusammenarbeit“. In Form einer landkreisweiten Bündelung über das Portal KIVAN übrigens deutschlandweit derzeit einmalig. Dazu kommt: „Auch für Rückkehrer oder potenzielle Neualtmärker ist ein Überblick über die vielfältigen Kinderbetreuungsmöglichkeiten im gesamten Landkreis Stendal enorm wichtig.“ Kita- und Hortplätze seien bei der Wohnortentscheidung ein wesentlicher Faktor.

Blockierung dringend notwendiger Betreuungsplätze durch Doppelanmeldungen vermeiden

Nicht zuletzt die Kommunen und der Landkreis profitieren vom einheitlicheren Anmeldeprozess. „Ein Kind kann nun nicht mehr doppelt und dreifach angemeldet werden, wodurch in der Vergangenheit dringend notwendige Betreuungsplätze blockiert wurden“, streicht Kathrin Müller, Leiterin des Jugendamtes beim Landkreis Stendal, einen großen Vorteil des Elternportals auf Verwaltungsebene heraus. „So können wir Bedarfe – akute, mittel- und langfristige – realistisch ermitteln, entsprechend handeln und vorausplanen.“ Apropos Anmeldung: In der Theorie können Kinder ab dem Tag der Geburt für einen Kitaplatz angemeldet werden. In der Praxis ist dies erst nach etwa 14 Tagen ab Geburt sinnvoll. Dann sind die Meldung des Krankenhauses und die Datenübernahme ins System ganz sicher auch erfolgt.

„Digitalisierung ist für mich nicht nur eine Floskel, eine leere Worthülse. Serviceorientiertes Handeln in einer digital gut aufgestellten Verwaltung wollen und müssen wir vorantreiben. Und zwar im engen Kontakt mit den Kommunen“, verdeutlicht Landrat Patrick Puhlmann wofür das neue Elternportal größer gedacht steht.

PK Elternportal