Land Sachsen-Anhalt gewährt weiterhin Erlegungsprämie
Unterlagen für 2025 müssen bis zum 15. Oktober eingereicht werden.
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt weiterhin die Erlegungsprämie als Maßnahme zur Seuchenprävention (Afrikanische Schweinepest). Der Prämienzeitraum erstreckt sich vom 1. April bis 30. September 2025. Die vollständigen Unterlagen dafür müssen bis 15. Oktober 2025 eingereicht werden. Darüber hinaus erstreckt sich der nächste Prämienzeitraum vom 1. Oktober 2025 bis 31. März 2026, die vollständigen Unterlagen dazu müssen bis zum 15. Mai 2026 eingereicht werden. Dazu sind auch alle im Antrag aufgeführten Wildursprungsscheine (Kopie oder eine Durchschrift) sowie jeweils eine Kopie von Jagdschein, Pachtvertrag und Kopie der Streckenliste erforderlich. Das gilt auch für den Erlegungszeitraum vom 1. April bis 30. September 2026, hier endet die Antragsfrist am 15. Oktober 2026.
Als Nachweis der Trichinenuntersuchung der vom zuständigen Veterinäramt/Tierarzt ausgefüllte Wildursprungschein ausreichend. Ein weiterer Nachweis ist dazu nicht erforderlich. Für den Jäger gilt bei Abgabe an Wildhändler oder Dritte der Nachweis der Trichinenuntersuchung als erbracht, wenn die Abgabe vermerkt ist und der Jäger das Feld „mit Pflicht zur Anmeldung der Untersuchung nach § 4 Abs. 2 Tierische-Lebensmittelhygiene-VO“ angekreuzt hat.
Des Weiteren weißt die untere Jagdbehörde darauf hin, dass Änderungen in den Jagdgenossenschaften, Eigenjagden oder Hegegemeinschaften wie zum Beispiel der Kontaktdaten, Ansprechpartner, Telefonnummern, Vorstandsmitglieder und Begehscheininhaber, aber auch des Kartenmaterial mit Flurstücksbezeichnungen bei der unteren Jagdbehörde bekannt zu geben sind.

