Zur Überwachung des Tollwutstatus

Bei der Tollwut handelt es sich um eine durch Viren ausgelöste Erkrankung des zentralen Nervensystems.
Die Krankheit wird durch Säugetiere auch auf den Menschen übertragen und endet in der Regel tödlich. Eine heilende Therapie gibt es nicht, die Erkrankung kann im Vorfeld durch eine Impfung verhindert werden.
Deutschland gilt seit 2008 als frei von terrestrischer Tollwut. Jedoch ist die Krankheit in einigen europäischen – und auch außereuropäischen - Ländern, wie der Türkei oder Osteuropa nach wie vor verbreitet, so dass eine Ausbreitung nach Deutschland nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.

Untersuchungen von Tieren

Zur Überwachung des Tollwutstatus und zur Aufrechterhaltung des Status „frei von einer Infektion mit Tollwutvirus“ für Deutschland ist es erforderlich, dass Jagdausübungsberechtigte auffällige, erlegte oder verendet aufgefundene Füchse, Marderhunde und Waschbären zur Untersuchung verbringen.
In Sachsen – Anhalt sind die Tiere in das Landesamt für Verbraucherschutz, Haferbreiter Weg 132-135 in Stendal einzusenden. Verunfallte Tiere der genannten Arten sind ebenfalls zu untersuchen, da hier eine Verhaltensänderung als Ursache des Unfalls nicht ausgeschlossen werden kann. Durch flächendeckende und regelmäßige Untersuchungen kann eine Ausbreitung der Krankheit frühzeitig erkannt werden und es können entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Daher werden alle Jagdausübungsberechtigten gebeten ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen und entsprechende Tiere einer Untersuchung zukommen zu lassen. Die Tierkörper müssen in flüssigkeitsdichten Behältnissen/ Beuteln doppelt verpackt sein, um eine von ihnen ausgehende Kontamination zu verhindern.
Probenbegleitscheine hier

Für die Einsender entstehen keine Untersuchungskosten.

 

Rechtsvorschriften des Landkreises Stendal aus den Bereichen Veterinärwesen sowie Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung

Download Bezeichnung veröffentlicht
Allgemeinverfügung Geflügelpest in Stendal
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Festsetzung eines Sperrbezirkes und eines Beobachtungsgebietes zum Schutz gegen die Verbreitung der Geflügelpest
15.04.2021
Allgemeinverfügung Geflügelpest Raum Bismark - Amtliche Bekanntmachung
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Festsetzung eines Beobachtungsgebietes zum Schutz gegen die Verbreitung der Geflügelpest vom 22.3.2021
22.03.2021
Allgemeinverfügung Geflügelpest Raum Bismark - Lesefassung mit Karte
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Festsetzung eines Beobachtungsgebietes zum Schutz gegen die Verbreitung der Geflügelpest
22.03.2021
Allgemeinverfuegung Gefluegelpest Raum Tangerhütte
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Festsetzung eines Sperrbezirkes und eines Beobachtungsgebietes zum Schutz gegen die Verbreitung der Geflügelpest
16.03.2021
Anordnung der Aufstallung von Geflügel
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen, Märkten, und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben zum Schutz gegen die Geflügelpest
17.12.2020
Fleischkontrolle
Satzung zur Beleihung von praktizierenden Tierärzten und Fleischkontrolleuren für die Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenuntersuchung
29.05.2013