FAQ-Liste zur Landesaufnahmeeinrichtung in Stendal

Die Landesaufnahmeeinrichtung (LAE) Stendal ist eine Einrichtung des Landes. Hier stellt der Landkreis Stendal Informationen zu den meist gestellten Fragen zur Verfügung. Verantwortlich für die Einrichtung ist das Landesministerium des Inneren.

Die Landesaufnahmeeinrichtung (LAE) wird im 2. Quartal 2024, voraussichtlich am 01.05.2024 teilweise eröffnet

Die LAE ist eine nicht selbstständige Außenstelle der Zentralen Aufnahmestelle in Halberstadt. Menschen, die Asyl suchen können dort den Antrag stellen. Mit der Teileröffnung gibt es etwa 600 Plätze. Ausgerichtet ist die LAE in Stendal auf besonders schutzbedürftige Personen (Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderungen oder Traumata). Diese Personengruppe wird vorzugsweise, aber nicht ausschließlich in Stendal untergebracht.

 

Asylsuchende bleiben in der Regel wenige Monate (nicht länger als 6 Monate) in der Erstaufnahme. (siehe AsylG §47). Anschließend werden sie in den Kommunen Sachsen-Anhalts weiter betreut.

In der Nähe der LAE gibt es eine Bushaltestelle (Am Sportplatz Wahrburg). Diese wird ertüchtigt und kann von den Geflüchteten genutzt werden.

Kinder haben die Möglichkeit in einer Lernwerkstatt vor Ort vor allem erste Deutschkenntnisse zu erwerben. Eine Beschulung oder Betreuung außerhalb in Einrichtungen der Stadt Stendal wird nicht umgesetzt.

Die Einrichtung wird voraussichtlich in regelmäßigen Abständen bestreift. Das Revier ist in Bereitschaft, falls Einsätze notwendig werden.

 

Da das Land Sachsen-Anhalt (Ministerium des Inneren) die Einrichtung betreibt können Sie sich an folgende Adresse wenden:

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt 
Halberstädter Straße 2/am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567 01
Telefax: +49 391 567 5290
E-mail: poststelle@mi.sachsen-anhalt.de