Programminhalt

Über das Programm „Aktive Eingliederung“ soll die Durchführung von Projekten zur Verbesserung der Integrationschancen von Arbeitslosen mit ausgeprägten beschäftigungsrelevanten Defiziten und Integrationsschwierigkeiten und daraus resultierendem besonderen Unterstützungsbedarf gefördert werden. Der Programmstart war Mitte 2016 seitdem gab es regelmäßig Verlängerungen.

Die Förderung richtet sich an Arbeitslose, die mit Hilfe der Förderangebote nach dem Sozialgesetzbuch II oder Sozialgesetzbuch III nicht mehr erreicht werden können und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt oder in Ausbildung haben. Hierzu zählen ältere Arbeitslose ab dem vollendeten 50. Lebensjahr, Langzeitarbeitslose, Arbeitslose mit gesundheitlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen sowie Arbeitslose mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge.

Ziel ist, durch längerfristige individuelle lösungsorientierte Begleitung der Teilnehmenden bessere Integrationsfortschritte zu erzielen und schließlich ihre berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt oder in Ausbildung zu erreichen und zu festigen.

Die Projekte beinhalten umfassende ganzheitliche Angebote zur Aktivierung, persönlichen Stabilisierung und Qualifizierung sowie nachhaltigen beruflichen Eingliederung.

Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des privaten Rechts.

Die zu fördernden Projekte werden über öffentliche Wettbewerbe auf regionaler Ebene ausgewählt.

Eine Übersicht der aktuellen Projekte finden Sie hier.