Ehe aus - Armut durch Scheidung?

Renten-und Vermögensteilung, Unterhalt, Erbe, Testament

06.10.2022 von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr

 

Mit der Scheidung ist die Regelung der Renten- und Versorgungsanwartschaften ("Versorgungsausgleich") gesetzlich vorgeschrieben. Die Anwartschaften sind grundsätzlich zu teilen. Häufig wird dabei übersehen, dass es sich beim Versorgungsausgleich oft um die größte Position der Altersvorsorge handelt. Auf Antrag ist auch die Vermögensteilung zu klären ("Zugewinnausgleich").
Rechtliche Informationen zur Durchführung des Zugewinn- und Versorgungsausgleichs gibt eine erfahrene Fachanwältin für Erb- und Familienrecht bei einer öffentlichen Veranstaltung. Die Expertin erläutert zunächst Grundsätzliches (z. B. Prinzip der Teilung und des Ausgleichs der Renten- und Vermögensansprüche) und nennt die Kriterien, nach denen der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder individuell vereinbart werden kann.
Auch hierüber wird informiert: Welche Stichtage sind wichtig? Kann auf die Aufteilung der Ansprüche verzichtet werden? Wer berechnet sie? Wann wirken sie sich aus?
Weiterhin wird erläutert, unter welchen Bedingungen Unterhalt nach der Scheidung zu zahlen ist.
Ferner wird geklärt, ob bzw. was sich beim Erbrecht und bestehendem Testament ändert.
Die Fachanwältin gibt auch rechtliche Hinweise, praktische Tipps und beantwortet Fragen.
Veranstalter ist der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Kontaktstelle Gardelegen.

Kontakt/Anmeldung: m.ernst@isuv.de oder Tel. 0170 5484542 (Herr Ernst).

Akteure

Gemeinnütziger Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV)

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