Versammlungsbehörde führt Maßnahme im Losser Forst durch

Identitätsfeststellungen bei Waldbesetzern

Oberverwaltungsgericht des Landes weist Beschwerde der Waldbesetzer ab

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt beschloss am 2. Februar 2022, die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 23. November 2021 zurückzuweisen. Somit sind diverse Auflagen der Allgemeinverfügung zur Versammlung im Losser Forst, die sich gegen den Weiterbau der A14 richtet, rechtmäßig. Zum Schutz von Leben und Gesundheit untersagt der Landkreis Stendal in diesen insbesondere die weitere Nutzung der sich im sogenannten Protestcamp befindlichen Baumhäuser bis zur Vorlage von Standsicherheitsnachweisen.

 

Missachtung diverser Auflagen der Allgemeinverfügung zur Versammlung im Losser Forst

Landrat Patrick Puhlmann:

„Ich hatte meine Erwartungen an die Versammlungsteilnehmer im Losser Forst bereits im Februar dieses Jahres klar formuliert. Spätestens mit dem Urteil des OVG waren die Waldbesetzer im Losser Forst aufgefordert der vollständigen Umsetzung der Auflagen des Landkreises nachzukommen. Wie angekündigt fanden regelmäßige Kontrollen vor Ort durch die Versammlungsbehörde statt. Sicherungsmaßnahmen durch Einzäunung, da Baumhäuser durch die letzten Stürme absturzgefährdet sind, wurden in Ersatzvornahme durch den Landkreis bereits vor Wochen umgesetzt. Das Betretungsverbot wurde nochmals klar artikuliert. Das Ergebnis: Nach wie vor befinden sich immer wieder Versammlungsteilnehmer auf den Baumhäusern. Ein Standsicherheitsnachweis liegt bisher nicht vor. Wir müssen jetzt handeln. Aus meiner Sicht sollten die Versammlungsteilnehmer dringend von sich aus wenigstens die offensichtlich absturzgefährdeten Baumhäuser abreißen oder zumindest nicht betreten. Dabei geht es nicht um Vertreibung, sondern schlicht um ihre eigene Sicherheit. Die Häuser hängen schief im Baum und sind ganz offensichtlich nicht sicher – da kann man nicht drauf. So viel Vernunft und Einsehen muss doch wohl jeder noch so hartnäckige Demonstrant haben. Ich möchte alles rechtlich Mögliche tun, damit ich nicht irgendwann durch Absturz Schwerverletzte im Krankenhaus besuchen oder Angehörigen von Selbstüberschätzern kondolieren muss. Das mag drastisch klingen, das Szenario ist aber bei Höhen von acht Metern und mehr alles andere als unrealistisch.“

Bei den Kontrollen durch die Versammlungsbehörde vor Ort wurde wiederholt festgestellt, dass die Baumhäuser von Teilnehmern benutzt werden. Dies trotz der Anordnung, dass diese nicht betreten werden dürfen bis zum Nachweis der Standsicherheit. Ansprachen dazu erfolgten regelmäßig durch die Versammlungsbehörde, wurden jedoch weder beachtet, noch erfolgte eine Kommunikation durch die Teilnehmer mit der Versammlungsbehörde.

 

Maßnahme der Versammlungsbehörde - Identitätsfeststellung der Waldbesetzer

Erster Beigeordneter Sebastian Stoll vorab:

„Um Ordnungswidrigkeitsverfahren bezüglich der Verstöße gegen die geltende Allgemeinverfügung einleiten zu können war es erforderlich, die Identitäten vor Ort festzustellen. Da diese Identitäten bislang nicht freiwillig herausgegeben wurden, findet heute eine entsprechende Maßnahme statt. Vor Beginn der geplanten Maßnahme werden die Betroffenen auch heute noch einmal befragt, ob sie sich freiwillig ausweisen möchten.“

 

Heute, den 18. Mai 2022, ist durch die Versammlungsbehörde des Landkreises Stendal eine Identitätsfeststellung im Losser Forst durchgeführt worden.

Erster Beigeordneter Sebastian Stoll im Nachgang:

„Heute wurden gemäß Allgemeinverfügung die darin enthaltenen Auflagen nochmals kontrolliert. Wieder befanden sich Personen in den Baumhäusern. Ein Versammlungsleiter war anfangs faktisch nicht vorhanden. Das können wir so nicht akzeptieren. Wer sich nicht an geltendes Recht hält, muss mit entsprechenden Sanktionen rechnen.“

Es werden acht Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Dafür war die Identitätsfeststellung notwendig. Das Betreten der Baumhäuser als auch das Fehlen eines Versammlungsleiters führte zu den Ordnungswidrigkeiten. Versammlungsrechtlich wurden keine Platzverweise ausgesprochen.

Insgesamt befanden sich vier Personen in den Baumhäusern und vier Personen am Boden.

Zunächst erfolgte die Ansprache durch die Versammlungsbehörde und die Aufforderung zur freiwilligen Herausgabe der Personalien.

Aufgrund der fehlender Freiwilligkeit wurde die Polizei um Unterstützung gebeten. 

Die baulichen Anlagen in den Bäumen wurden nicht unbrauchbar gemacht.

Es erfolgte jedoch eine Sicherstellung der Aufstiegshilfen.