Landkreis Stendal erlässt Allgemeinverfügung

Der Landkreis Stendal erlässt mit Wirkung zum 1. Dezember 2022, gültig bis zum 31. Januar 2023 (vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen) die „Dritte Allgemeinverfügung des Landkreises Stendal zur Anordnung der Absonderung von infizierten Personen und der Testpflicht für bestimmte Kontaktpersonen“. Inhaltlich gibt es gegenüber der vorherigen Fassung nur eine Änderung: Aufgrund fehlender Personalressourcen wird der Betrieb des Corona-Bürgertelefons eingestellt. Als Alternative steht das Corona-Telefon des Landesamts für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 15 Uhr unter der Nummer 0391 2564222 zur Verfügung. Die Allgemeinverfügung gibt es hier.