Geben Sie Sachsen-Anhalts Natur eine Chance

Förderung für Naturschutzprojekte erhält finanziellen Rückenwind und geht in die Verlängerung

 

Sachsen-Anhalts Naturschutzschätze sind einmalig und weisen eine Vielfalt auf, die zum Teil ihres Gleichen sucht. Deren Erhalt zu unterstützen ist seit 2007 Inhalt des Förderprogramms „Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten“ (kurz Naturschutz-Richtlinien).

„Etwa 390 Naturschutzvorhaben konnten in den vergangenen Jahren umgesetzt werden. Aktuell laufen 43 Projekte im Land. Damit hat sich die Naturschutz-Richtlinien-Förderung als eines der wichtigsten Instrumente zur Umsetzung von Naturschutzvorhaben in Sachsen-Anhalt entwickelt. An dieser Stelle muss auch ausdrücklich allen bisherigen Projektträgern für ihr erfolgreiches Engagement im Dienste des Naturschutzes gedankt werden“, erklärt Thomas Pleye, der Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.

„Aus diesem Grund ist es erfreulich, dass die Förderung über die Naturschutz-Richtlinien noch einmal forciert werden kann“, so Pleye weiter.

Einhergehend mit finanziellem Rückenwind von zusätzlichen 6 Mio. Euro können weitere Projekte bis 2024 gefördert werden. Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln unter finanzieller Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Gegenstand der Förderung können u. a. Biotopverbund- und Artenschutzprojekte, Projekte zu Investitionen für die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen und Gebietsbetreuung (z.B. Natura 2000-Gebiete) sein. Ebenso förderfähig sind Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins und Sensibilisierung für Naturschutzbelange. Projektförderungen bis zu 100 v.H. der förderfähigen Ausgaben sind möglich.

Anträge können ab sofort und bis zum 30. August gestellt werden. Die Projekte können ab November 2021 starten.

Informationen zum Verfahren und weitere Eckpunkte der Förderung sind einsehbar unter „Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 - FP 6301“: https://lsaurl.de/InvestlR

Sollten Rückfragen zu Inhalten der Richtlinie oder zum Antrag bestehen, wenden Sie sich gern an die Bewilligungsbehörde, das Landesverwaltungsamt, Referat 407 “Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung“.

 

Ansprechpartner:

Claudia Weber

Dessauer Straße 70, 06118 Halle (Saale)

Tel.: (0345) 514 2603

E-Mail: Claudia.Weber@lvwa.sachsen-anhalt.de