Baumbesetzung Seehausen- OVG bestätigt Beschluss des Verwaltungsgerichtes

 

In der Nähe von Seehausen, im Wald bei Losse, protestieren so genannte Umweltaktivisten gegen den Weiterbau der A14 in Richtung Norden. Um ihrem Protest Nachdruck zu verleihen, haben sie in einem Privatwald „Baumhäuser“ errichtet.

Mit Beschluss 02.07.2021 hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt die Beschwerde des Landkreises Stendal gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 22. Juni 2021 zurückgewiesen.

Der Landkreis wird den Beschluss eingehend auswerten. Im Ergebnis der Auswertung werden sodann die weiteren Maßnahmen abgestimmt.

Landrat Patrick Puhlmann:

„Der Landkreis hat den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes heute Mittag zur Kenntnis genommen. Wir leben in einem Rechtsstaat und haben die Auffassung des Gerichtes zu akzeptieren. Der Landkreis wird sich mit der Beschlussbegründung, welche sehr umfangreiche Ausführungen zum Versammlungsrecht beinhaltet, intensiv auseinandersetzen. Im Ergebnis dessen werden die weiteren Schritte, die eine gesetzeskonforme Vorgehensweise unter Beachtung der Versammlungsfreiheit vorsehen werden, abgestimmt.“