Baumbesetzung bei Seehausen

Mitteilung des Landrates

„Straftaten liegen nicht vor. Wir befinden uns in verschiedenen Ordnungswidrigkeitsverfahren. Das macht im Hinblick auf Zwangsmaßnahmen einen deutlichen rechtlichen Unterschied.

Es bleibt demnach dabei: die Bauten und Besetzung des Waldes bei Seehausen bleiben rechtswidrig. Der Landkreis hat die rechtlichen Anforderungen an eine zwangsweise Räumung zu erfüllen. Diese rechtlichen Anforderungen insbesondere bezüglich der Verhältnismäßigkeit einer zwangsweisen Vorgehensweise unter Einhaltung der Grundrechte liegen sehr hoch und bedürfen laut zuständiger Gerichte einer intensiven Vorarbeit zur Umsetzung.

Eine zwangsweise Räumung war und ist an diesem Punkt rechtlich noch nicht möglich. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die rechtlichen Maßstäbe zu erfüllen. An meiner Position, dass die rechtswidrigen Bauten am Ende beseitigt werden müssen, hat sich nichts geändert. Ebenso wenig an meiner Bereitschaft im entscheidenden Fall die notwendigen Anordnungen zu treffen.

Natürlich halte ich auch nichts davon, den Abbruch der A14-Bauarbeiten zu fordern. Es gehört aber auch eine Vorgehensweise nach Recht und Gesetz zu meinem Amtseid. Auch als Landrat darf ich aus gutem demokratischen Grund nicht willkürlich walten und schalten. Das gilt eben auch dann, wenn ich nicht zufrieden sein kann, dass rechtliche Vorgaben die Durchsetzung solcher Anordnungen erschweren und hinauszögern. Auch im geplanten Gespräch mit Vertretern der Waldbesetzer kann die Notwendigkeit der Beräumung des Geländes nicht in Frage gestellt werden. Im besten Fall kommt es zu einem freiwilligen Abzug.

Ich bitte um Verständnis, dass die Strategie bei diesem Vorgehen nicht im Einzelnen öffentlich gemacht werden kann, um das Verwaltungsverfahren nicht zu gefährden.“