Baumbesetzer: Landkreis erlässt Allgemeinverfügung

In der Nähe von Seehausen, im Wald bei Losse, protestieren so genannte Umweltaktivisten gegen den Weiterbau der A14 in Richtung Norden. Um ihrem Protest Nachdruck zu verleihen, haben sie in einem Privatwald "Baumhäuser" errichtet. Die Waldbesetzung im Wald bei Losse ist rechtswidrig. Der Landkreis Stendal als zuständige Behörde geht gegen diese Verstöße vor.

Am 06.05.2021 und am 10.05.2021 wurde durch das Bauordnungsamt des Landkreises Stendal vor Ort festgestellt, dass an mehreren Bäumen bauliche Anlagen, wie begehbare Plattformen und Baumhäuser bzw. baumhausähnliche Konstruktionen, überwiegend aus Holz unter Verwendung von Seilen sowie diverser anderer Materialien, angebracht wurden.

Bereits am 06.05.2021 wurden die Bewohner durch den Landkreis aufgefordert die Nutzung der Anlagen zu unterlassen und den umgehenden Rückbau vorzunehmen.

Dieser Aufforderung wurde nicht nachgekommen. Das Gegenteil war der Fall. Es wurden durch Baumbesetzer weitere Baumhäuser errichtet. Die Personenzahl der Bewohner erhöhte sich rapide.

Gesprächsangebote des Landrates wurden durch die dortigen Personen leider nicht wahrgenommen.

Im Rahmen des laufenden verwaltungsrechtlichen Verfahrens wird am Sonntag, den 06.06.2021, im Amtsblatt des Landkreises Stendal eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die unter Berücksichtigung aller gesetzlicher Fristen ab dem 18.06.2021 in Kraft treten wird.

Diese beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung baulicher Anlagen sind ab sofort einzustellen
  • Die Nutzung der bestehenden baulichen Anlagen wird ab sofort untersagt und sind zu räumen.
  • Die baulichen Anlagen und die vor Ort befindlichen Baumaterialien sind vollständig zu beseitigen.
  • Es wird untersagt weitere bauliche Anlagen zu errichten.
  • Für den Fall, dass der Verfügung nicht nachgekommen wird, wurde erstmals auch die Ersatzvornahme angedroht

Die Waldbesetzer haben sich in Person nicht zu erkennen gegeben. Um den unbekannten und wechselnden Personenkreis dennoch rechtsverbindlich zu erreichen, wird der verfügende Teil der Allgemeinverfügung am 6. Juni 2021 im Amtsblatt des Landkreises Stendal öffentlich bekannt gemacht.

Als Anlage zu diesem Artikel auf der Internetseite des Landkreises steht die Verfügung einschließlich Begründung ebenfalls zur Einsichtnahme und Information bereit.

Selbstverständlich kann diese auch direkt beim Landkreis eingesehen werden.

Landrat Patrick Puhlmann:

„Es macht mir große Sorge, dass unter dem Deckmantel des Schutzes der Umwelt Gesetze einfach ignoriert werden. Bereits am 20. Mai 2021 sind die örtlichen Bürgermeister und ich ganz klar gegen jede weitere Eskalation eingetreten. Dieser Appell richtete sich einerseits gegen die Angriffe auf die Protestler aber ausdrücklich auch an die Gruppe der Waldbesetzer. Ich rufe nach wie vor dazu auf, eine schnelle Verständigung zu einem freiwilligen Abzug anzugehen. Leider gab es bisher keine Signale, dass sich die Baumbesetzer darauf einlassen wollen. Wie ich angekündigt hatte, wird das Ordnungswidrigkeitsverfahren des Landkreises in jedem Fall weitergeführt. Die Allgemeinverfügung ist dabei der nächste Schritt.“