ASP: Telefon-Hotline und Online-Informationssystem steht

Landkreis-Stab reagiert auf positiven Fund in Ludwigslust-Parchim

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) beschäftigt schon seit längerer Zeit die Tierhalter und Behörden in Sachsen und Brandenburg. Diese Tierseuche verläuft bei Schweinen in der Regel tödlich. Sie ist jedoch für Menschen ungefährlich.

Am 24. November bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut einen positiven ASP-Befund bei einem in der Gemeinde Ruhner Berge tot aufgefundenen Frischling. Daraufhin richtete der mecklenburgische Landkreis Ludwigslust-Parchim um die Fundstelle eine „Sperrzone II“ als gefährdetes Gebiet und eine „Sperrzone I“ als Pufferzone ein, in welcher weitreichende Einschränkungen gelten. Die eingerichteten Überwachungsgebiete reichen bis in das Land Brandenburg; in den Landkreis Prignitz hinein. Im Landkreis Prignitz reichen die Restriktionsgebiete im südlichen Bereich bis an die Gemeinden Karstädt, Groß Pankow, das Amt Putlitz-Berge und das Amt Meyenburg hinein.

Pufferzone im Landkreis Prignitz

Der Kreis Prignitz sucht in dieser Pufferzone seit dem 25. November intensiv nach verendetem Schwarzwild. Sollte sich dort ein positiver Fund ergeben ist es sehr wahrscheinlich, dass die Überwachungs- und Pufferzonen bis in den Landkreis Stendal reichen. Am 26. November traf sich deshalb der ASP-Stab des Landkreises zu einer außerordentlichen Sitzung. Hier wurde die Lage erörtert und vorbeugend das Eintreten dieses Falles durch Festlegung der ersten Maßnahmen vorbereitet.

Informationen an Jägerschaft und Schweinehalter durch Veterinäramt

Das Veterinäramt wird kurzfristig alle bekannten Schweinehalter im Landkreis über die aktuelle Situation und mögliche Folgen informieren. In dem Schreiben werden u.a. die schweinehaltenden Betriebe noch einmal auf die Hygienemaßnahmen und die Notwendigkeit der Zugangssicherung zu den Schweinebeständen hingewiesen. Um die drohenden wirtschaftlichen Folgen abzumildern, hat die Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt ein ASP-Früherkennungsprogramm aufgelegt. Auch darüber werden die Schweinehalter informiert.

ASP-Monitoring des Landesamtes für Verbraucherschutz

Die Behörden des Landkreises stehen darüber hinaus in engem Kontakt mit der Task-Force Tierseuchenbekämpfung Sachsen-Anhalt beim Landesamt für Verbraucherschutz. Das Land Sachsen-Anhalt hat in dieser Woche einen Erlass veröffentlicht, der das ASP-Monitoring unter anderem im Landkreis Stendal deutlich ausweitet. Damit werden alle Jäger verpflichtet, von jedem erlegten Wildschwein eine Probe zu entnehmen statt bisher nur von tot aufgefundenen Tieren. Die dafür notwendigen Proberöhrchen werden vom Landkreis Stendal über die Hegeringe an die Jäger ausgegeben. Das Land Sachsen-Anhalt gewährt eine Erlegungsprämie zur Reduktion der Schwarzwildbestände. Die Prämie in Höhe von 65 Euro wird für jedes erlegte Schwarzwild gewährt. 

Besondere Beachtung fanden im ASP-Stab die großen schweinehaltenden Betriebe, ihre zeitlichen Abläufe und Lieferketten. Zur Abstimmung des weiteren Vorgehens wird Landrat Patrick Puhlmann Vertreter der bundes- und europaweit agierenden Unternehmen noch in der kommenden Woche zu einer Beratung einladen.

Die heutige Stabssitzung war nicht die erste Aktion des Landkreises Stendal zur Vorbereitung auf die Afrikanische Schweinepest. Ins Leben gerufen wurde der Stab vorbeugend schon vor mehr als einem Jahr. Seitdem wurde beispielsweise bei einer großangelegten Übung der Umgang mit einem gefundenen Schweine-Kadaver trainiert. Beschafft und eingelagert sind auch schon Zäune, mit denen ein Fundgebiet gesichert werden kann. Das Aufbauen solcher Zäune stand im Mittelpunkt einer weiteren Übung. Damit wurde sichergestellt, dass im Ernstfall diese Arbeiten schnell ausgeführt werden können.

ASP: Telefon-Hotline ist eingerichtet

Die Kreisverwaltung hat eine Hotline eingerichtet. Unter 03931 60-8660 bittet die Behörde um die Meldung von tot aufgefundenen Wildschweinen. Die Meldung kann von Montag bis Sonntag an jedem Wochentag erfolgen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, über die Internetseite des Landkreises eine ASP-Online-Meldung vorzunehmen.

Für allgemeine Auskünfte rund um ASP steht diese oben genannte Hotline jedoch nur Montag bis Freitag zu den allgemeinen Geschäftszeiten zur Verfügung.