Abfallbehälter gebührenfrei bis 30.09.2021 tauschen

Bioabfallgebühren im Landkreis Stendal schnell erklärt

Den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Stendal wurden in den jüngst vergangenen Tagen die Abfallgebührenbescheide für 2021 zugestellt. Und dieses Mal ist Einiges anders. Allem voran die Aufteilung der Abfallgebühren von Bio- und Restmüll. An den Entsorgungsrhythmen ändert sich nichts.

Doch vorweg grundlegend zum Abfallgebührenbescheid:

Es handelt sich dabei um einen Abschlagsbescheid; das heißt eine Art Vorauszahlung – ähnlich wie bei Bescheiden zu Energie- oder Wasserkosten. Ende des Jahres 2021 werden die tatsächlichen Müllbehälterleerungen abschließend erfasst. Im darauffolgenden Jahr erhalten die Bürgerinnen und Bürger mit dem Abfallgebührenbescheid für 2022:

  • die Abrechnung für das Jahr 2021 und
  • die Vorauszahlungsberechnung für 2022.

Sollten Guthaben entstehen, werden diese in die Abrechnung miteinbezogen.

Ein Beispiel: Im Erstbescheid von Anfang September 2021 sind bei der Biotonne zwölf von den 26 möglichen Leerungen berechnet. Das entspricht einer angenommenen Leerung pro Monat. Sollte die Biotonne beispielsweise nur acht Mal im Jahr zum Abfahren bereitgestellt worden sein, werden im Folgejahr 2022 die vier vorausgezahlten Leerungsgebühren gutgeschrieben.

Neue Berechnung der Bioabfallgebühren schön und gut. Aber warum?

„Die Biomüllentsorgung war auch in der Vergangenheit nicht kostenfrei. Nach alter Gebührenstruktur wirkte es aber so, weil der Biomüll über den Restabfall abgerechnet wurde“, erklärt Landrat Patrick Puhlmann. Und weiter: „Dadurch wäre aber letztendlich der Preis für die Restmülltonne in den nächsten Jahren explodiert. Das wird jetzt verhindert, weil jede Abfallart für sich abgerechnet wird.“ Dazu kommt: „Beim Bioabfall kann ich jetzt durch Eigenkompostierung Gebühren sparen, was vorher aufgrund der Gebührenstruktur nicht möglich war. Denn ich brauche nur eine kleinere Biotonne, um zum Beispiel Küchenabfälle zu entsorgen und kann damit meine eigenen Gebühren senken. Insgesamt ist es jetzt deutlich transparenter, wie viel welche Abfallart kostet.“

Biomüll wird seit dem 01.01.2021 separat berechnet. Aus guten Gründen:
  • Transparenz: Die Bioabfallkosten wurden bisher gemeinsam mit den Kosten des Restabfalls über die Restabfallgebühr erhoben. Das hat die Restmüllgebühren verteuert, immer mehr. Nun erfolgt die Abrechnung getrennt nach Art des Mülls.
  • Gebühren sparen: Wer sich entschließt, seine Bioabfälle zu kompostieren, benötigt keine Biotonne. Die Anzeige zur Eigenkompostierung kann schnell und unkompliziert online beim Landkreis Stendal angezeigt. Dafür ist online ein Formular zur Anzeige der Eigenkompostierung nutzbar.
Biomüllgebühren setzen sich zusammen aus:
  • jährlich einmaliger Bereitstellungs- bzw. Nutzungsgebühr (enthalten sind u.a. die Fixkosten zur Entsorgung der Bioabfälle)
    • 60-Liter-Bioabfallbehälter: 11,64 Euro/Jahr
    • 120-Liter-Bioabfallbehälter: 23,28 Euro/Jahr
    • 240-Liter-Bioabfallbehälter: 46,56 Euro/Jahr

  • tatsächlichen Leerungsgebühren
    • 60-Liter-Bioabfallbehälter: 0,90 Euro/Leerung
    • 120-Liter-Bioabfallbehälter: 1,80 Euro/Leerung
    • 240-Liter-Bioabfallbehälter: 3,60 Euro/Leerung

  • Das macht unterm Strich für 2021 bei zwölfmaliger Nutzung (d.h. einmal pro Monat):
    • einer 60-Liter-Biotonne mit 12 Leerungen: 22,44 Euro/Jahr (11,64 EUR Behälternutzungsgebühr + 10,80 EUR Leerungsgebühr)
    • einer 120-Liter-Biotonne mit 12 Leerungen: 44,88 Euro/Jahr (23,28 EUR Behälternutzungsgebühr + 21,60 EUR Leerungsgebühr
    • einer 240-Liter-Biotonne mit 12 Leerungen: 89,76 Euro/Jahr (46,56 EUR + 43,20 EUR Leerungsgebühr)
Wo steht das? 

Basis ist die vom Kreistag am 28. Januar 2021 beschlossene Änderung der Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung für 2021/2022 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 4 vom 7. Februar 2021); online unter Kreisrecht - Satzungen & Verordnungen Landkreis Stendal zu finden.

Weitere Änderungen, abgesehen von der Biomüllentsorgung, betreffen u.a.:
  • Restabfall: Änderung der Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des Mindestleerungsvolumens. Bis zum Jahr 2020 wurde die Gebühr auf Grundlage der Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben, berechnet. Allerdings wurde die zweite, dritte, vierte Person zur Hälfte angerechnet, alle weiteren blieben unberücksichtigt. Dies ergab dann den sogenannten Einwohnergleichwert (EGW). Lebten beispielsweise vier Personen in einem Haushalt, ergab das 2,5 EGW im Jahr 2020. Ab 2021 findet ein anderes Gebührenmodell Anwendung. Es werden alle Personen, die auf einem Grundstück leben, berücksichtigt. Pro Person wird nun von mindestens 240 Litern Restabfall pro Jahr ausgegangen, was fünf Litern pro Woche entspricht.
  • Grundgebühr: Wie auch bei der Ermittlung des Mindestleerungsvolumens für den Restabfall ist ab 2021 die Anzahl der Personen, die auf einem Grundstück leben, maßgeblich.
  • Eigentümerveranlagung: Ab dem 01.01.2021 ist ausschließlich der Grundstückseigentümer verantwortlich für die Abfallgebühren. Mieter erhalten zukünftig keinen Gebührenbescheid mehr, es sei denn der Eigentümer hat von der Übergangsregelung gem. § 12 der Abfallgebührensatzung gebraucht gemacht. Diese gilt dann allerdings nur für das Jahr 2021 und umfasst nur den Restabfall.
Detailfragen und ausführliche Antworten rund um die Abfallgebühren des Landkreises Stendal

sind zu finden unter: Fragen & Antworten (FAQ) zu den Abfallgebühren. 

Abfallbehälter gebührenfrei bis 30.09.2021 tauschen

Wer aufgrund der neuen Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung im Landkreis Stendal den Restabfall- oder Bioabfallbehälter in eine andere Größe tauschen möchte, kann dies bis zum 30.09.2021 ohne Gebühr bei der ALS per Online-Formular zur Abfallentsorgung tun. Oder einfach die Karte „Behältertausch“ im Abfallkalender ausfüllen und versenden. Für Eigentümer, die für ihre Mieter die Übergangsregelung gem. § 12 der Abfallgebührensatzung in Anspruch genommen haben, gilt der gebührenfreie Umtausch des Restabfallbehälters bis zum 30.09.2022.