Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.

Karteikartenabschrift für Führerschein beantragen

Leistungsbeschreibung

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres alten Führerscheins benötigen Sie Ersatz. Wenn Sie nach Erwerb der Fahrerlaubnis und nach Ausstellung Ihres alten Führerscheins Ihren Wohnsitz in einen anderen Kreis oder eine andere kreisfreie Stadt verlegt haben, wird ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (sogenannte Karteikartenabschrift) der ausstellenden Behörde benötigt.

Diese „Karteikartenabschrift“ fordert die für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde auf Amts wegen bei der ausstellenden Behörde an.

Spezielle Hinweise für den Landkreis ( Stendal )

Ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (Karteikartenabschrift) wird auch beim Umtausch Ihres Führerscheins benötigt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Kreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Unterlagen werden benötigt?

schriftlicher Antrag

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 10,00 EUR

Spezielle Hinweise für den Landkreis ( Stendal )

Grundsätzlich fallen für die Anforderung der Karteikartenabschrift keine Kosten an, es sei denn, diese ist für die Fahrerlaubnisbehörde mit einem erhöhten Aufwand verbunden.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt