Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.

Erlaubnis als private Kindertagesstätte beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Voraussetzungen

  • Die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte ist gesichert.
  • Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet, insbesondere durch
    • Förderung ihrer gesellschaftlichen und sprachlichen Integration und
    • ausreichender gesundheitlicher Vorsorge und medizinischer Betreuung.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Stelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt