Das Betreten der Häuser der Kreisverwaltung zu den Sprechzeiten ist jetzt wieder ohne Terminvereinbarung möglich. Ausgenommen sind jedoch die Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle - dort ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. In den Gebäuden besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung!
Wer ist für die unten beschriebene Leistung in meinem Wohnort zuständig?
Für Leistungen der Einheits- und Verbandsgemeinden bitte den Wohnort ändern:
Abwasser: Änderung von Anlagen - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Für die Änderung einer Abwasseranlage benötigen Sie, zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung, eine Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
Landesverwaltungsamt
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt