Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.

Sprengstoff: Erlaubnis zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen gem. § 27 SprengG beantragen

Leistungsbeschreibung

Wer nicht gewerbsmäßig explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will, benötigt eine Erlaubnis. Das trifft zum Beispiel auf Böller-Schützen in Traditionsvereinen zu. Auch wer mit Vorderladern Salut schießt, muss den Umgang mit dem dafür notwendigen Schwarzpulver beantragen. Das gilt auch für Jäger, die Patronen selbst befüllen sowie für ähnlich gelagerte Anwendungsfälle.

Verfahrensablauf

Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde und reichen die benötigten Nachweise und Unterlagen ein.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Unteren Waffenbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Voraussetzungen

Ein Bedürfnis zum Umgang mit Sprengstoffen muss in geeigneter Form glaubhaft gemacht werden. Zum Beispiel durch einen Nachweis für ein regelmäßiges Schießen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein Nachweis für ein regelmäßiges Schießen, Beschussbescheinigung für Böllerschießen oder ähnliches.