Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.

Grundwasserförderung: Wasserrechtliche Erlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser stellt eine Gewässerbenutzung dar. Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung.

Verfahrensablauf

Ein formloser Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Untere Wasserbehörde bei den Landkreisen oder kreisfreien Städten. Beim Landkreis Stendal nimmt diese Aufgabe das Sachgebiet "Wasserwirtschaft und Düngung" im Umweltamt wahr.

Voraussetzungen

Formloser Antrag und die in den Anlagen bezeichneten Unterlagen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der wasserrechtlichen Erlaubnis werden 4 Fälle unterschieden:

  • Umfang der Fördermenge über 5000 m³ pro Jahr
  • Umfang der Fördermenge bis 5000 m³ pro Jahr
  • Umfang der Fördermenge bis 5000 m³ pro Jahr, Gartenbrunnen
  • Grundwasserförderung zur Feldberegnung

Die mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich von Fall zu Fall. Checklisten für die Zusammenstellung der Antragsunterlagen können über die folgenden Links heruntergeladen werden.