Das Betreten der Häuser der Kreisverwaltung zu den Sprechzeiten ist jetzt wieder ohne Terminvereinbarung möglich. Ausgenommen sind jedoch die Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle - dort ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. In den Gebäuden besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung!
Wer ist für die unten beschriebene Leistung in meinem Wohnort zuständig?
Für Leistungen der Einheits- und Verbandsgemeinden bitte den Wohnort ändern:
Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen ablegen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) absolvieren, steht am Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung wird von der zuständigen Stelle (i.d.R. eine Kammer) abgenommen.
Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie von der zuständigen Stelle zur Prüfung zugelassen sein. Einzelheiten über Prüfungsgegenstand und -verfahren können Sie der jeweiligen Ausbildungsordnung und der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle entnehmen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von der zuständigen Stelle ein Prüfungszeugnis. Sie können beantragen, dass auf dem Zeugnis auch das Ergebnis der berufsschulischen Leistungen aufgeführt wird. Ebenfalls auf Antrag wird Ihrem Zeugnis eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beigefügt.
Verfahrensablauf
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch einen von der zuständigen Stelle errichteten Prüfungsausschuss.
An wen muss ich mich wenden?
Die zuständigen Stellen für die Zulassung und Abnahme der Abschlussprüfung sind in den §§ 71– 75 BBiG festgelegt. Ansprechpunkt ist in der Regel die für den jeweiligen Ausbildungsberuf zuständige Kammer.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung ergeben sich aus den §§ 43-46 BBiG.
Welche Gebühren fallen an?
Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende grundsätzlich gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt