Im Rahmen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie sind die Häuser der Kreisverwaltung Stendal an den Standorten Hospitalstr. 1-2, Arnimer Str. 1-4, Wendstraße 30 und Tauentzienstr. 5 verschlossen. Ein Besuch im Amt ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail möglich. Informationen zur Kontaktaufnahme finden Sie hier in der Rubrik "Ämter und Fachbereiche".
Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Der Denkmalreichtum in Mitteldeutschland und insbesondere in Sachsen-Anhalt ist überdurchschnittlich. Über 60.000 Kulturdenkmale sowie einzigartige Kulturlandschaften prägen die Region. Die Denkmale aus den verschiedensten Epochen sind kulturtouristisch von höchster Bedeutung und gehören zu Sachsen-Anhalts Sehenswürdigkeiten. Wichtige historische Kulturgüter sind in den letzten Jahren als Weltkulturerbe der Menschheit anerkannt und unter den Schutz der UNESCO gestellt worden.
Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen, und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für den Denkmalschutz und damit Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen an Denkmalen ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde. Sie finden diese bei der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt.
Die fachliche Betreuung, Beurteilung und Beratung des Denkmalbestandes obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie.
Rechtsgrundlage
LK-SDL: Richtlinie Zuwendung Kulturdenkmale
Was sollte ich noch wissen?
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt