Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.

Erteilung von Oldtimerkennzeichen beantragen

Leistungsbeschreibung

Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, können Sie ein rotes 07er-Kennzeichen ("rotes Oldtimerkennzeichen") beantragen. Entscheidend ist der Tag der 1. Zulassung.

Für Ihr Fahrzeug, das bereits vor dem 01. März 2007 ein rotes Kennzeichen hatte, aber noch nicht 30 Jahre alt war, besteht Bestandsschutz.
Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen. Es lohnt sich vor allem, wenn Sie mehrere Oldtimer-Fahrzeuge besitzen. Sie können beliebig viele Oldtimer unter einem Kennzeichen eintragen lassen. Zudem müssen Sie keine Hauptuntersuchung vornehmen.

Dabei dürfen Sie die Fahrzeuge aber nur unter folgenden Bedingungen nutzen:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen,
  • sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen,
  • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten,
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

Sie dürfen das Kennzeichen nur an Fahrzeugen verwenden, für die die Zulassungsbehörde einen roten Fahrzeugschein ausgegeben hat. Alle Fahrzeuge müssen stets vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein. Es kann immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig mit dem Kennzeichen gefahren werden.

An wen muss ich mich wenden?

 Bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen.
  • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs und
  • ein geeigneter, privater Stellplatz

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftlicher, formloser Antrag (mit Begründung/Nachweis des Bedarfs)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • polizeiliches Führungszeugnis (zu erhalten beim Einwohnermeldeamt)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (KBA)
  • eVB-Nummer, 7-stellig (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) im Original
  • wenn Zulassungsbescheinigung Teil II nicht existiert: Ursprungszeugnis
  • Abmeldebescheinigung (Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt sein)
  • Nachweis des Eigentums
  • Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • bei mehreren Fahrzeugen: Auflistung (Art, Ident-Nr., Erstzulassung)

Welche Gebühren fallen an?

 Es fallen Gebühren an. Diese hängen von der Art und der Anzahl Ihrer Fahrzeuge ab.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt