Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.

Landpachtvertrag anzeigen

Leistungsbeschreibung

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

Spezielle Hinweise für den Landkreis ( Stendal )

Ein Landpachtvertrag im Sinne des Landpachtverkehrsgesetzes  beinhaltet die Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken.

Durch den Landpachtvertrag wird ein Grundstück mit den seiner Bewirtschaftung dienenden Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet. Landwirtschaft  sind die Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung, um pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, sowie der Erwerbsgarten- bzw. Erwerbsobstbau.

Verfahrensablauf

Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt.

Voraussetzungen

Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis

Welche Unterlagen werden benötigt?

Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders 

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb der 1-Monatsfrist

Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise für den Landkreis ( Stendal )

Pachtpreise

Der zu vereinbarende Pachtzins ist grundsätzlich Verhandlungssache zwischen dem Verpächter und dem Pächter und ist privatrechtlich festzulegen. Es gibt verschiedenste Faktoren, welche den Pachtpreis beeinflussen können wie z.B. regionale Strandortbedingungen, unterschiedliche Betriebsstrukturen, Größe, Lange, Erreichbarkeit, Bodenqualität und Bewirtschaftbarkeit des Pachtgegenstands.

Die durchschnittlichen Pachtpreise des Landkreises können somit lediglich als Orientierungshilfe dienen und werden jährlich durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie unter dem unten genannten Link veröffentlicht.

Anzeigepflicht

Landpachtverträge oder Vertragsänderungen wie auch Kündigungen sind innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss durch den Verpächter anzeigepflichtig. Der Pächter hat das Recht der Anzeige. 

benötigte Angaben:

  • vollständige Adresse des Verpächters und des Pächters
  • Pachtbeginn, Pachtdauer, Pachtende, eventuelle automatische Verlängerung um ... Jahr/ -e
  • Datum des Vertragsabschlusses (Unterschrift beider Vertragspartner muss vorhanden sein)
  • Gemarkung, Flur, Flurstück, Nutzungsart und die dazugehörige Größe, Bodenwertzahl bzw. Ertragsmesszahl, Pachtpreis
  • Änderungen zu bereits bestehenden und registrierten Landpachtverträgen sind z.B. Flächenabgang, Flächenzugang, Preisanpassungen, Verpächter-/ Pächterwechsel, Vertragsverlängerung, Änderung von Flurstücken z.B. nach Neuvermessung oder Flurneuordnung

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt